Ein zentraler Bestandteil jeder Erbschaft ist die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht. In der Regel ist dies der erste Schritt, der den oft langwierigen Prozess der Erbschaft einleitet. Welche Fristen, Auswirkungen und weitere Verfahren Sie bei der Testamentseröffnung beachten sollten, erfahren Sie in unserem neuen Artikel.
Was ist eine Testamentseröffnung?
Bei einer Testamentseröffnung werden verschiedene Verfahren unterschieden, die von der Art der Aufbewahrung des Testaments abhängig sind.
Handelt es sich im ein amtlich verwahrtes Testament, , öffnet das Nachlassgericht das Testament automatisch nach eintreten des Todesfalls. Die Erben werden dann anschließend über die Eröffnung und den Inhalt des Testaments informiert.
Wurde das Testament beim Erblasser zuhause aufbewahrt besteht eine sogenannte Ablieferungspflicht, welche von den Verwandten unbedingt eingehalten werden muss.
Die Ablieferungspflicht
Da nur das Nachlassgericht ein Testament öffnen darf, unterliegen die Verwandten des Verstorbenen der sogenannten Ablieferungspflicht. Sie dürfen ein Testament also niemals allein öffnen, da sonst ein Verdacht auf Fälschung entstehen kann.
Wenn Sie das Testament nicht in das Nachlassgericht bringen, entsteht der Strafbestand der Urkundenunterdrückung oder gar der Urkundenfälschung.
Erben, welche die Ablieferung des Testaments verweigern, dieses Vernichten oder Abändern verwirken ihr Recht auf die Erbschaft und werden folglich als Erbunwürdig erklärt. Gegebenenfalls sind diese Personen auf Schadensersatzpflichtig gegenüber den anderen Erben.
So beantragen Sie die Eröffnung des Testaments
Bei Testamenten, die direkt beim Nachlassgericht aufbewahrt werden, ist die Öffnung ein Vorgang von Amts wegen und erfolgt automatisch.
Testamente, die beim Erblasser zuhause oder im Bankschließfach aufbewahrt wurden, besteht die Ablieferungspflicht und die Erben müssen beim Nachlassgericht einen Antrag für die Eröffnung des Testaments stellen.
Dazu genügt ein formloser Antrag, in welchem Sie den Namen des Erblassers, seine letzte Meldeadresse sowie das Sterbedatum gennant werden sollte. Des Weiteren sollten Sie die Sterbeurkunde dem Antrag beifügen.

So erfährt das Nachlassgericht vom Todesfall
In der Regel informiert das Standesamt nach dem Erhalt der Information über den eingetretenen Todesfall das Nachlassgericht. Gleichzeitig wird auch das deutsche Testamentregister informiert. Das Testamentregister prüft dann auch, ob ein amtlich verwahrtes Testament vorliegt.
Zuständig für die Testamentseröffnung ist dann das Nachlassgericht, bei welchem das Testament hinterlegt worden ist. Wenn der Erblasser inzwischen umgezogen ist, wird eine Kopie des Testaments an das Nachlassgericht des neuen Wohnortes geschickt und das weitere Verfahren an die neue zuständige Stelle abgegeben.
Dauer der Testamentseröffnung
Der Prozess der Testamentseröffnung nimmt einige Zeit in Anspruch. Zunächst muss das Nachlassgericht alle Erben nach der Eröffnung ermitteln und sie über ihre Erbschaft informieren. Bei einem amtlich verwahrten Testament dauert dies in der Regel 1 Monat.
Um die Dauer des Prozesses zu verringern, kann es hilfreich sein, die Erben im Testament klar zu beinen. Am besten fügen Sie neben den Namen auch die Adressen und die Geburtsdaten der Erben bei. So wird die Arbeit für das Nachlassgericht vereinfacht.
Sind die Erben bei der Verlesung des Testaments anwesend?
Szenen wie aus Hollywood, wo alle Erben in einem Raum sitzen und das Testament vorgelesen wird, gibt es in der Realität nicht. Oftmals werden die Erben ja erst nach der Testamentseröffnung bekannt.,
Über den Inhalt des Testaments werden die Erben dann schriftlich informiert.
Was passiert nach der Testamentseröffnung?
Erst wenn alle Erben nach der Öffnung des Testaments informiert worden sind und entschieden haben über Annahme beziehungsweise Ausschlagung des Erbes, kommt es zum offiziellen Erbfall.
Da oftmals mehr als eine Person als Erben eingesetzt werden, kommt es häufig zur Entstehung einer Erbengemeinschaft. Gerade in diesem Fall folgt der Eröffnung des Testaments ein langwieriger Prozess, in welchem die Erbschaft verteilt wird. Da in vielen Fällen unterschiedliche Interessen vorherrschen, sollten Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen, der Ihnen dabei helfen kann, das maximale aus der Erbschaft herauszuholen. Mehr zum Thema Erbengemeinschaft erfahren Sie in diesem Artikel.

Fristen für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Nachdem das Testament eröffnet worden ist, haben die Erben eine Frist von 6 Wochen, innerhalb welcher Sie entscheiden müssen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, gilt die Erbschaft als angenommen. Sie sollten sich also so schnell wie möglich darüber informieren, ob der Nachlass verschuldet ist und danach eine Entscheidung treffen.
Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit das Erbe beim Nachlassgericht anzunehmen. Dazu genügt wieder ein formloser Antrag. Sollten sich die Erben im Ausland befinden, gilt eine Entscheidungsfrist von 6 Monaten, da hier die Informationsbeschaffung oftmals länger dauert.
Weitere Fristen nach der Testamentseröffnung
Mit der Eröffnung des Testaments gelten weitere wichtigen Fristen, auf die Sie als Erbe achten sollten. Wichtig ist vor allem die Frist für etwaige Pflichtteilsansprüche. Als enterbte Person haben Sie in vielen Fällen dennoch Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. In der Regel ist das die Hälfte der Ihnen laut der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Erbquote. Nach der Testamentseröffnung haben Sie drei Jahre Zeit, diese Ansprüche geltend zu machen. Alle wichtigen Informationen zum Thema Enterbung und Pflichtteil erfahren Sie in diesem Artikel.
Eine weitere wichtige Frist ist die für Annahme eines Vermächtnisses. Auch hier haben Sie wieder drei Jahre Zeit, das Vermächtnis bei den Erben einzufordern. Diese Frist gilt allerdings nur, wenn es sich bei dem Vermächtnis um Geldbeträge oder Gegenstände handelt. Werden Immobilien vermacht, gilt eine Frist von 10 Jahren.
Eröffnung des Testaments nach 30 Jahren
Liegt ein Testament seit 30 Jahren beim Nachlassgericht, ist dieses verpflichtet zu überprüfen, ob der Erblasser noch am Leben ist. Wird ein Ableben festgestellt, zum Beispiel weil die Person nicht mehr auffindbar ist, wird das Testament automatisch geöffnet und die rechtmäßigen Erben über Ihre Erbschaft informiert.
Öffnung eines gemeinschaftlichen Testaments
Gerade bei Eheleuten sind gemeinschaftliche Testamente immer beliebter. Hierbei werden verschiedene Arten unterschieden, die auch den Prozess der Testamentseröffnung verändern. Bei gemeinschaftlichen Testamenten, wo die Verfügungen nicht aufeinander bezogen sind, werden bei Eintritt des Todesfalls nur die Verfügungen der verstorbenen Person verlesen.
Anders verhält es sich bei aufeinander bezogenen Testamenten, zum Beispiel bei einem Berliner Testament. Hier wird bei der Testamentseröffnung der Inhalt des gesamten Testaments freigegeben.
Die gleichen Regelungen zur Verlesung des Inhalts gelten auch für Erbverträge, da es sich auch hier um eine Verfügung von Todes wegen handelt.
Einsicht des Testaments
Als gesetzlicher Erbe haben Sie immer das Recht, Einsicht in eine Kopie des Testaments zu verlassen. Selbst wenn Sie nicht als Begünstigter im Testament erwähnt werden, können Sie eine Einsicht verlangen. Allerdings gilt das nur für Leute, die durch die gesetzliche Erbfolge als eigentliche Erben in Betracht kommen.
Kosten der Testamentseröffnung
Die Eröffnung eines Testaments ist auch immer mit Kosten verbunden, selbst wenn das Testament beim Amt verwahrt worden ist. In der Regel betragen die Kosten 100 Euro plus Versand, Porto und etwaige Papierkosten. Die rechtmäßigen sind hier in der Verantwortung und müssen die entstehenden Kosten tragen.
Diese Kosten werden allerdings zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten gezählt und können vom Nachlas abgezogen werden. In manchen Fällen kann das dazu führen, das keine Erbschaftssteuern bezahlt werden müssen.
Kompetente Beratung mit den Experten von Recht auf Pflichtteil
Die Testamentseröffnung ist nur der erste Schritt in dem langen und komplizierten Prozess der Erbschaft. Allerdings haben die wenigsten Menschen in diesem Bereich Erfahrungen. Bereits bei der Eröffnung kann die Beratung durch einen Anwalt daher sehr hilfreich sein.
Mit der Eröffnung des Testaments beginnt jedoch erst der komplizierte Prozess der Erbschaft. Verschiedene Interessen führen häufig zu Streit. Die Folge sind juristische Prozesse, die sich oftmals über Jahre ziehen. Spätestens hier sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.
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