Schenkungssteuer in Deutschland 

Schenkungssteuer in Deutschland 

In der Regel freut sich jeder über ein durchdachtes Geschenk. Im deutschen Erbrecht ist eine Schenkung ein beliebter Mechanismus, um Steuern im Falle einer Erbschaft zu vermeiden. Allerdings muss auch auf eine Schenkung eine sogenannte Schenkungsteuer gezahlt werden. Erfahren Sie in diesen Artikel alles wichtige über die Schenkungssteuer, welche Steuerbefreiungen auch bei einer Schenkung gelten und wie Sie die Steuern bei einer Schenkung optimieren können.

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist nach deutschem Recht die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten von einer Person (Schenker) auf eine andere (Beschenkter). Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Akt, bei dem der Schenker bewusst auf Gegenleistungen verzichtet. 

Schenkungen können in Form von Geldbeträgen, Immobilien, Unternehmensanteilen oder Sachwerten erfolgen. Sie sind besonders im Familienkontext weit verbreitet, da sie eine Möglichkeit bieten, Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation zu übertragen. Mehr zum Thema Schenkungen können Sie hier erfahren.

Warum entscheiden sich viele für eine Schenkung?

Viele Menschen entscheiden sich für Schenkungen aus verschiedenen Gründen. Einer der Hauptgründe ist die vorweggenommene Erbfolge. Durch eine Schenkung kann der Schenker sicherstellen, dass sein Vermögen zu Lebzeiten nach seinen Vorstellungen verteilt wird, und gleichzeitig den Erben spätere Erbstreitigkeiten ersparen. 

Zudem ermöglicht eine Schenkung, von den steuerlichen Freibeträgen zu profitieren und Vermögen über einen längeren Zeitraum steuerlich günstig zu übertragen. Häufig ist es auch der Wunsch, den Beschenkten bereits zu Lebzeiten zu unterstützen, zum Beispiel durch die Übertragung eines Familienunternehmens oder einer Immobilie.

Wann muss eine Schenkungssteuer gezahlt werden?

Die Schenkungssteuer wird immer dann fällig, wenn der Wert der Schenkung die gesetzlichen Freibeträge überschreitet. Das deutsche Steuerrecht behandelt Schenkungen ähnlich wie Erbschaften, da beide Formen der Vermögensübertragung steuerlich gleich behandelt werden. 

Die Steuerpflicht entsteht mit dem Vollzug der Schenkung, das heißt, sobald das Eigentum an den Beschenkten übertragen wird. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt dabei von der Steuerklasse des Beschenkten und dem Wert der Schenkung ab. Es ist wichtig zu wissen, dass sowohl der Schenker als auch der Beschenkte die Schenkungssteuer schulden können, wobei in der Praxis meistens der Beschenkte die Steuerlast trägt.

Welche Freibeträge gibt es bei einer Schenkung?

Das deutsche Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sieht großzügige Freibeträge vor, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten variieren. Die Freibeträge sind wie folgt gestaffelt:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Alle anderen Personen: 20.000 Euro

Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Das bedeutet, dass Schenkungen, die innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags steuerfrei sind. Übersteigt der Wert der Schenkung diesen Betrag, wird nur der darüber liegende Teil versteuert.

Welche Steuerklassen gibt es bei der Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer richtet sich wie auch die Erbschaftsteuer nach drei Steuerklassen, die den Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten widerspiegeln:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder (sofern die Eltern des Enkels bereits verstorben sind), Eltern und Großeltern (bei Erwerb durch Erbschaft)
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erwerber, wie zum Beispiel Freunde oder entfernte Verwandte

Je näher die Verwandtschaft, desto günstiger ist der Steuersatz. In Steuerklasse I liegt der Steuersatz zwischen 7 % und 30 %, in Steuerklasse II zwischen 15 % und 43 %, und in Steuerklasse III zwischen 30 % und 50 %. Diese Steuerklassen und Steuersätze sollen sicherstellen, dass nahe Verwandte steuerlich begünstigt werden, während entferntere Verwandte und fremde Personen eine höhere Steuerlast tragen.

Vermeidung von Schenkungssteuern

Es gibt verschiedene legale Strategien, um Schenkungssteuern zu vermeiden oder zu minimieren. Eine der effektivsten Methoden ist die Nutzung der zehnjährigen Schenkungsfrist. Wenn ein Schenker beispielsweise alle zehn Jahre den Freibetrag ausschöpft, kann er große Vermögenswerte über einen längeren Zeitraum steuerfrei übertragen. 

Darüber hinaus bieten sich auch Schenkungen an mehrere Personen gleichzeitig an, um die Freibeträge optimal zu nutzen. Eine weitere Möglichkeit ist das gezielte Einsetzen von Ehegatten und nahen Verwandten, die aufgrund ihrer Steuerklasse und der hohen Freibeträge weniger oder keine Steuern zahlen müssen.

10-Jahres Regel

Die 10-Jahres Regel ist ein zentrales Element im deutschen Schenkungssteuerrecht. Sie besagt, dass die Freibeträge für Schenkungen alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Dies bedeutet, dass eine Person alle zehn Jahre den maximalen steuerfreien Betrag an dieselbe Person verschenken kann. 

Für Vermögende ist dies eine hervorragende Möglichkeit, große Teile ihres Vermögens über die Jahre hinweg steuerfrei auf ihre Erben zu übertragen. Besonders bei Schenkungen an Kinder oder Enkelkinder, die hohe Freibeträge haben, kann diese Regelung genutzt werden, um das Familienvermögen langfristig zu schützen und die Steuerlast zu minimieren.

Der Familienpool

Ein Familienpool ist eine spezielle Form der Vermögensverwaltung, die es Familien ermöglicht, ihr Vermögen steueroptimiert zu sichern und weiterzugeben. Dabei wird das Familienvermögen in eine Gesellschaft eingebracht, deren Anteile auf die Familienmitglieder aufgeteilt werden. 

Schenkungen können nun in Form von Gesellschaftsanteilen erfolgen, was steuerliche Vorteile bringen kann. Durch die geschickte Nutzung von Freibeträgen und die Möglichkeit, Anteile gestaffelt zu übertragen, kann die Steuerlast erheblich gesenkt werden. Ein Familienpool bietet zudem die Möglichkeit, Vermögen gemeinschaftlich zu verwalten und über Generationen hinweg zu sichern.

Kettenschenkung

Die Kettenschenkung ist eine weitere Methode zur Steueroptimierung. Hierbei wird ein Vermögenswert nacheinander an mehrere Personen innerhalb einer Familie verschenkt, um die Freibeträge mehrmals auszunutzen. Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Frau einen Teil seines Vermögens, die diesen Teil dann an die gemeinsamen Kinder weiterverschenkt. 

Auf diese Weise können die Freibeträge zwischen den einzelnen Familienmitgliedern mehrfach ausgeschöpft werden, was die Schenkungssteuer reduziert. Allerdings muss die Kettenschenkung tatsächlich durchgeführt werden und darf nicht nur formal vorliegen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.

Adoption

Eine Adoption kann nicht nur familiäre, sondern auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Insbesondere die Adoption von Erwachsenen kann dazu führen, dass der Adoptierte in eine günstigere Steuerklasse fällt und höhere Freibeträge nutzen kann. 

So könnte beispielsweise ein langjähriger Lebenspartner oder ein Stiefkind durch Adoption in die Steuerklasse I gelangen und von den deutlich niedrigeren Steuersätzen und höheren Freibeträgen profitieren. Allerdings sollte eine solche Adoption gut überlegt und rechtlich abgesichert sein, da sie tiefgreifende persönliche und rechtliche Konsequenzen mit sich bringt.

Gelegenheitsgeschenke

Gelegenheitsgeschenke sind kleine Zuwendungen, die zu bestimmten Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen gemacht werden und steuerfrei bleiben. Diese Geschenke dürfen jedoch nicht außer Verhältnis zu den finanziellen Verhältnissen des Schenkers stehen. 

Die Höhe der steuerfreien Gelegenheitsgeschenke ist gesetzlich nicht exakt definiert, weshalb die Finanzämter im Einzelfall entscheiden. Wichtig ist, dass solche Geschenke tatsächlich anlassbezogen und nicht regelmäßig erfolgen, da sie sonst als Schenkung im steuerlichen Sinne gewertet werden könnten.

Schenkungssteuer schenken

In einigen Fällen entscheiden sich Schenker dafür, die anfallende Schenkungssteuer selbst zu übernehmen, anstatt sie dem Beschenkten aufzuerlegen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Beschenkte finanziell nicht in der Lage ist, die Steuer zu zahlen. 

Allerdings stellt die Übernahme der Steuer durch den Schenker selbst eine weitere Schenkung dar, die wiederum schenkungssteuerpflichtig sein kann. Es ist daher ratsam, solche Regelungen genau zu planen und gegebenenfalls durch einen Steuerberater prüfen zu lassen, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Güterstandschaukel

Die Güterstandschaukel ist eine komplexe, aber wirkungsvolle Methode zur Steuervermeidung in Ehegattenverhältnissen. Sie wird eingesetzt, um den Zugewinnausgleich steuerfrei auszunutzen. Dabei wechseln Ehegatten mehrfach zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung. 

Bei jedem Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung wird der Zugewinnausgleich ausgezahlt, der steuerfrei ist. Diese Strategie ermöglicht es, größere Vermögenswerte zwischen Ehepartnern zu übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Allerdings ist diese Methode mit rechtlichem Aufwand verbunden und sollte nur mit fachkundiger Beratung durchgeführt werden.

Schenkungssteuer bei Immobilien

Die Schenkung von Immobilien ist eine häufig genutzte Form der Vermögensübertragung, birgt jedoch besondere steuerliche Herausforderungen. Der Wert der Immobilie wird durch das Finanzamt bestimmt und kann je nach Lage und Ausstattung erheblich sein. 

Um hohe Schenkungssteuern zu vermeiden, sollten Immobilien idealerweise in Etappen oder durch Ausnutzung der 10-Jahres Regel übertragen werden. Zudem können Wohnrechte oder Nießbrauchrechte für den Schenker eingeräumt werden, um den Wert der Immobilie und somit die Steuerlast zu senken. Auch hier empfiehlt es sich, steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Übertragungsstrategie zu wählen.

Schenkungen von Betriebsvermögen und Steuervermeidung

Die Schenkung von Betriebsvermögen unterliegt besonderen steuerlichen Regelungen, die teilweise hohe Freibeträge und Steuererleichterungen vorsehen. Der Gesetzgeber möchte damit den Fortbestand von Familienunternehmen sichern. 

So kann Betriebsvermögen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden, wenn der Beschenkte das Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum fortführt und Arbeitsplätze sichert. Es gibt verschiedene Gestaltungen, wie die sogenannte „Regelverschonung“ oder „Optionsverschonung“, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Steuererleichterungen bieten. Eine sorgfältige Planung ist hierbei unerlässlich, um die Steuerlast zu minimieren und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Stundungen bei Schenkungen

Wenn Schenkungssteuern anfallen, können diese unter bestimmten Umständen gestundet, also aufgeschoben werden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der Beschenkte nicht sofort über ausreichende Liquidität verfügt, um die Steuer zu zahlen. 

Das Finanzamt kann in solchen Fällen eine Stundung gewähren, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte für den Beschenkten darstellen würde. Es ist jedoch zu beachten, dass auf gestundete Steuerbeträge Zinsen erhoben werden können, sodass eine Stundung zwar eine kurzfristige Entlastung, aber langfristig auch zusätzliche Kosten bedeuten kann.

Anzeigepflicht

Jede Schenkung, die den Freibetrag überschreitet oder nicht zu den Ausnahmen (wie Gelegenheitsgeschenken) zählt, muss dem Finanzamt angezeigt werden. Dies ist eine gesetzliche Pflicht, der sowohl der Schenker als auch der Beschenkte nachkommen müssen. Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach Vollzug der Schenkung erfolgen. 

Wird die Schenkung nicht angezeigt und das Finanzamt erfährt später davon, drohen empfindliche Strafen, einschließlich der Nachzahlung der Steuer und möglicher Bußgelder. Eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Anzeige ist daher unerlässlich, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Steuererklärung und Schenkungssteuer

Bei Schenkungen, die steuerpflichtig sind oder die Freibeträge überschreiten, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Schenkungssteuererklärung muss bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden, und dies ist von beiden Parteien – dem Schenker und dem Beschenkten – zu beachten. 

Die Steuererklärung sollte innerhalb von drei Monaten nach Vollzug der Schenkung eingereicht werden, um mögliche Bußgelder oder Verzugszinsen zu vermeiden. In der Erklärung sind alle relevanten Informationen zur Schenkung anzugeben, einschließlich der Art und des Werts des Geschenks sowie des Verwandtschaftsgrades zwischen Schenker und Beschenktem.

Für die Erstellung der Steuererklärung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich: der Schenkungsvertrag, Nachweise über den Wert des Geschenks (z.B. Gutachten bei Immobilien), und gegebenenfalls Nachweise über bereits zuvor erhaltene Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist. 

Das Finanzamt verwendet diese Informationen, um die Höhe der Schenkungsteuer zu berechnen und einen entsprechenden Bescheid zu erlassen. Bei komplexen Schenkungen oder größeren Vermögenswerten ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und die Erklärung korrekt und vollständig ist.

Die Steuererklärung bietet auch die Möglichkeit, sich über mögliche Steuervergünstigungen und -erleichterungen zu informieren, die bei der Schenkung in Anspruch genommen werden können. Eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Abgabe der Steuererklärung ist entscheidend, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Schenkung steuerlich korrekt behandelt wird.

Alternativen zur Schenkung

Neben der klassischen Schenkung gibt es auch andere Möglichkeiten, Vermögen zu übertragen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Eine Option ist das Nießbrauchrecht, bei dem der Schenker weiterhin die Erträge aus dem übertragenen Vermögen erhält, während das Eigentum bereits auf den Beschenkten übergeht. 

Eine weitere Alternative ist die Gründung einer Stiftung, in die Vermögenswerte eingebracht werden, um sie steuerlich vorteilhaft zu verwalten und langfristig zu sichern. Diese und andere Alternativen sollten sorgfältig geprüft werden, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Top-Beratung mit den Partnerkanzleien von VH24

Die Schenkungssteuer ist ein komplexes Thema, das eine gründliche Planung und fundierte Kenntnisse erfordert. Mit den richtigen Strategien und einer frühzeitigen Planung lassen sich jedoch erhebliche Steuerersparnisse erzielen und das Familienvermögen effizient übertragen. Egal ob durch die Ausnutzung von Freibeträgen, die Anwendung der 10-Jahres Regel oder spezielle Gestaltungen wie die Güterstandschaukel – wer sich gut informiert und beraten lässt, kann die Steuerlast erheblich reduzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass das Vermögen in der Familie bleibt.

Die Partnerkanzleien von VH24 sind auf das Erbrecht spezialisiert und können Sie im Falle einer Schenkung kompetent beraten. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, das Sie auf Ihre Schenkung möglichst keine Steuern zahlen müssen. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin. 

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