Schenkung Immobilie: Das sollten Sie beachten

Schenkung Immobilie: Das sollten Sie beachten

Eine Übertragung von Immobilie ist eine komplizierte Angelegenheit, die schnell teuer werden kann. Um die hohen Erbschaftssteuern bei der Vererbung von Immobilien zu vermeiden, entscheiden sich viele für eine Schenkung zu Lebzeiten. Wie das genau funktioniert und was Sie bei einer Schenkung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist ein Rechtsgeschäft, bei dem der Schenker einem anderen, dem Beschenkten, einen Vermögenswert unentgeltlich überträgt. Dies geschieht in der Regel in Form von Geld oder Immobilien. Das Ziel einer Schenkung ist es, dem Beschenkten einen Vorteil zu verschaffen, ohne eine Gegenleistung zu verlangen. 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schenkungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 516 bis 534. Bei einer Schenkung von Immobilien ist zusätzlich die notarielle Beurkundung erforderlich, um die Übertragung des Eigentums im Grundbuch zu vollziehen.

Warum lohnt sich eine Schenkung von Immobilien?

Die Schenkung von Immobilien kann aus verschiedenen Gründen sinnvoller sein, als die Übertragung einer Immobilie durch eine Erbschaft. Zunächst einmal ermöglicht sie es den Eltern, Vermögenswerte zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen, was die Nachlassplanung vereinfacht. 

Darüber hinaus kann eine Schenkung dazu beitragen, Erbschaftssteuern zu minimieren, da Freibeträge und Steuervergünstigungen besser genutzt werden können. 

Zudem wird durch die Schenkung der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung festgelegt, was insbesondere bei steigenden Immobilienpreisen von Vorteil sein kann. Auch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten kann potenziellen Streitigkeiten unter Erben vorbeugen. Besonders der Gedanke, das Eigenheim an die Familie zu übertragen, ist für viele Eltern ein entscheidender Anreiz.

Schenkung und Schenkungsvertrag

Ein Schenkungsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Bedingungen einer Schenkung festlegt. Dieser Vertrag sollte schriftlich und notariell beurkundet sein, insbesondere bei der Schenkung einer Immobilie. Im Vertrag sind in der Regel folgende Punkte geregelt:

  • Gegenstand der Schenkung: Die konkrete Immobilie, die verschenkt wird.
  • Schenker und Beschenkter: Die Parteien, die an der Schenkung beteiligt sind.
  • Bedingungen und Auflagen: Besondere Bedingungen, die an die Schenkung geknüpft sind.

Der Schenkungsvertrag ist ein zentrales Element, da er die rechtlichen Aspekte der Übertragung regelt und im Falle von Streitigkeiten als Nachweis dient. 

Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert der geschenkten Vermögenswerte erhoben wird. In Deutschland unterliegt jede Schenkung der Schenkungssteuer, die ähnlich wie die Erbschaftsteuer funktioniert. 

Der Steuersatz hängt von der Höhe des geschenkten Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab. Es gibt drei Steuerklassen, die unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze beinhalten. Um die Steuerlast zu minimieren, ist es wichtig, die geltenden Freibeträge zu kennen und strategisch zu planen. Mehr zum Thema Schenkungssteuer finden Sie hier

Freibeträge

In Deutschland gibt es gesetzlich festgelegte Freibeträge für Schenkungen, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für Eltern und Kinder 400.000 Euro, während er für Geschwister nur 20.000 Euro beträgt. 

Diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass durch geschickte Planung mehrere Schenkungen über die Jahre hinweg steuerfrei erfolgen können. Es ist ratsam, sich über die Möglichkeiten der Nutzung dieser Freibeträge im Klaren zu sein, um die Schenkungssteuer optimal zu gestalten.

Schenkungen zur Vermeidung von Steuern

Die Schenkung von Immobilien kann ein effektives Mittel zur Steuervermeidung sein, wenn sie strategisch geplant wird. Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten können die steuerlichen Freibeträge optimal genutzt werden, besonders wenn die 10 Jahresfrist der zur Verfügung stehenden Freibeträge optimal ausgenutzt werden. 

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Vermögenswerte schrittweise zu übertragen, um die Freibeträge nicht zu überschreiten. Auch die Nutzung von Familienpools oder Stiftungen kann zur Steueroptimierung beitragen, indem Vermögenswerte in eine rechtliche Struktur eingebracht werden, die steuerliche Vorteile bietet.

Steueroptimierung bei Schenkungen

Um die Steuerlast bei Schenkungen zu minimieren, sollten verschiedene Strategien in Betracht gezogen werden. Dazu gehört die Nutzung von Freibeträgen, die zeitliche Staffelung von Schenkungen und die Einbringung von Vermögenswerten in rechtliche Strukturen wie Stiftungen oder Gesellschaften. 

Auch die Schenkung von Immobilien mit einem gewissen Nießbrauch kann eine Möglichkeit sein, die Steuerlast zu senken. In vielen Fällen ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um individuelle Strategien zu entwickeln und rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Auflagen bei der Schenkung von Immobilien

Bei der Schenkung von Immobilien können dem Beschenkten Auflagen auferlegt werden. Diese können beispielsweise die Nutzung der Immobilie betreffen oder bestimmte Verhaltensweisen verlangen, wie die Instandhaltung der Immobilie. 

Auflagen sollten im Schenkungsvertrag klar definiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Auflagen rechtlich zulässig sind und die Schenkung nicht als unzulässig oder als Pflichtteilsverletzung angesehen werden kann.

Wohnrecht

Ein Wohnrecht kann im Rahmen einer Schenkung von Immobilien eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass der Schenker das Recht behält, die Immobilie weiterhin zu bewohnen, auch nachdem sie verschenkt wurde. Ein Wohnrecht kann dabei lebenslang oder zeitlich befristet sein. 

Dieses Recht sollte im Schenkungsvertrag klar geregelt werden, um sicherzustellen, dass sowohl der Schenker als auch der Beschenkte die Bedingungen verstehen und akzeptieren. 

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wohnrecht den Wert der Schenkung beeinflussen kann, da es in der Regel den Marktwert der Immobilie mindert.

Nießbrauch

Nießbrauch ist ein weiteres rechtliches Instrument, das bei der Schenkung von Immobilien eine Rolle spielen kann. Im Gegensatz zum Wohnrecht ermöglicht Nießbrauch dem Nießbraucher, die Immobilie zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen (z. B. durch Vermietung). 

Der Nießbrauch kann ebenfalls im Schenkungsvertrag festgelegt werden. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Schenker weiterhin von der Immobilie profitieren möchte, während das Eigentum an den Beschenkten übertragen wird. Auch hier sollte der Wert des Nießbrauchs bei der Schenkungssteuer berücksichtigt werden.

Auswirkungen einer Schenkung auf den Pflichtteil

Eine Schenkung kann erhebliche Auswirkungen auf den Pflichtteil haben, der gesetzlichen Erbansprüche von Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Erblasser Vermögenswerte verschenkt, kann dies dazu führen, dass der Pflichtteil der anderen Erben geschmälert wird. 

Daher ist es wichtig, beim Schenken zu berücksichtigen, wie sich die Schenkung auf den Pflichtteil auswirkt. In der Regel sind Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgen, pflichtteilsergänzungsfähig, was bedeutet, dass sie bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Einen umfänglichen Artikel zum Thema Pflichtteilsergänzungsausgleichs finden Sie hier

Schenkung Immobilie: So ist der Ablauf

Der Ablauf einer Schenkung umfasst mehrere Schritte. Zunächst müssen die Parteien, der Schenker und der Beschenkte, sich über die Details der Schenkung einig werden. Danach wird ein Schenkungsvertrag erstellt und notariell beurkundet. Anschließend erfolgt die Eintragung der Schenkung im Grundbuch, um die Übertragung des Eigentums rechtlich abzusichern. 

Es ist wichtig, alle erforderlichen Schritte zu dokumentieren und die steuerlichen Aspekte zu beachten, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Immobilien an das eigene Kind verschenken

Die Schenkung von Immobilien an das eigene Kind ist ein häufiges Szenario. Viele Eltern entscheiden sich dafür, ihr Haus bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen, um die Erbschaftssteuer zu minimieren und den Kindern zu helfen, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. 

Besonders in Zeiten steigender Immobilienpreise kann es attraktiv sein, das Eigenheim frühzeitig zu verschenken. Bei dieser Art der Schenkung sollten jedoch alle oben genannten Aspekte, wie Steueroptimierung, Pflichtteil und Auflagen, sorgfältig abgewogen werden, um die bestmöglichen Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.

Kann man eine Immobilie an minderjährige Kinder verschenken?

Ja, es ist möglich, eine Immobilie an minderjährige Kinder zu verschenken. Allerdings müssen in diesem Fall bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden. Da minderjährige Kinder nicht in der Lage sind, selbstständig Verträge abzuschließen, ist die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds erforderlich. 

Es kann auch notwendig sein, eine gerichtliche Genehmigung für die Schenkung einzuholen, insbesondere wenn es um erhebliche Vermögenswerte geht. Hierbei ist es wichtig, die Interessen des Kindes zu schützen und sicherzustellen, dass die Schenkung im besten Interesse des Kindes erfolgt.

Widerrufsmöglichkeiten bei einer Schenkung

Eine Schenkung kann unter bestimmten Umständen widerrufen werden. Zu den häufigsten Gründen für einen Widerruf gehören grober Undank des Beschenkten oder eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Schenkers, die zu einer Verarmung führt. 

In solchen Fällen muss der Schenker rechtliche Schritte einleiten, um die Schenkung rückgängig zu machen. Der Widerruf muss in der Regel schriftlich erfolgen und sollte gut dokumentiert sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Grober Undank

Der Begriff „grober Undank“ bezieht sich auf schwerwiegende Verfehlungen des Beschenkten gegenüber dem Schenker, die einen Widerruf der Schenkung rechtfertigen können. Beispiele für groben Undank sind körperliche Angriffe, schwere Beleidigungen oder die Verweigerung der Unterstützung des Schenkers in schwierigen Zeiten. 

Wenn der Schenker der Meinung ist, dass das Verhalten des Beschenkten als grober Undank zu werten ist, kann er die Schenkung widerrufen. Es ist jedoch wichtig, Beweise für das Verhalten des Beschenkten zu sammeln, um die rechtlichen Ansprüche im Falle eines Widerrufs zu untermauern.

Verarmung

Die Verarmung des Schenkers kann ebenfalls ein Grund sein, eine Schenkung zu widerrufen. Wenn die Schenkung zu einer finanziellen Notlage führt, die den Schenker in die Lage versetzt, seinen Lebensunterhalt nicht mehr zu bestreiten, kann er die Schenkung anfechten.

In solchen Fällen muss der Schenker nachweisen, dass er durch die Schenkung erheblich benachteiligt wurde und die Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben sind. Hierbei ist es ratsam, die finanziellen Verhältnisse des Schenkers klar darzustellen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Verkauf der Immobilie

Nach einer Schenkung kann der Beschenkte die geschenkte Immobilie in der Regel ohne Einschränkungen verkaufen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkauf der Immobilie steuerliche Konsequenzen haben kann, insbesondere wenn die Schenkung erst kürzlich erfolgt ist. 

In einigen Fällen kann der Verkauf zu einer Schenkungssteuerpflicht führen, wenn die Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Schenkung verkauft wird. Daher ist es ratsam, sich vor dem Verkauf über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Nutzung von Familienpools und Stiftungen bei der Schenkung von Immobilien

Familienpools und Stiftungen können bei der Schenkung von Immobilien eine wertvolle Rolle spielen. Durch die Gründung eines Familienpools können Vermögenswerte gemeinschaftlich verwaltet werden, wodurch eine klare Nachfolge geregelt wird. 

Diese Struktur bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern ermöglicht es auch, den Einfluss auf die Verwaltung des Vermögens zu behalten. Stiftungen bieten ähnliche Vorteile und können dazu beitragen, Vermögen über Generationen hinweg zu erhalten. 

Die Schenkung von Immobilien an eine Stiftung kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen, da Stiftungen oft von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sind.

Immobilien Schenkung: Top-Beratung mit den Partnerkanzleien von VH24

Die Schenkung von Immobilien ist ein komplexer Prozess, der zahlreiche rechtliche, steuerliche und persönliche Überlegungen erfordert. Von der Gestaltung des Schenkungsvertrags über die Berücksichtigung von Schenkungssteuern bis hin zu den Auswirkungen auf den Pflichtteil gibt es viele Aspekte, die bedacht werden müssen. 

Durch sorgfältige Planung und die Einbeziehung von Fachleuten können Schenkungen jedoch sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten vorteilhaft sein. Letztendlich bietet die Schenkung von Immobilien die Möglichkeit, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen und damit potenzielle Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden. 

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