Pflichtteil einfordern: So gehen Sie vor

Pflichtteil einfordern: So gehen Sie vor

Die Einforderung des Pflichtteils verläuft nicht immer reibungslos. In diesem Artikel erklären wir, wer Anspruch auf den Pflichtteil hat, wie er berechnet wird und welche Schritte erforderlich sind, um dien Pflichtteil einzufordern. Darüber hinaus beleuchten wir, welche Rechte und Pflichten sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte haben und welche Fristen beachtet werden müssen

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Erbrechts und dient dazu, nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung zu schützen. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht, wenn ein Erblasser einen oder mehrere Pflichtteilsberechtigte in seinem Testament enterbt oder diesen nur einen geringeren Erbteil zuweist. Dabei handelt es sich um eine Geldforderung, die den Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils absichert. 

Der Pflichtteil greift, um sicherzustellen, dass bestimmte Angehörige, meist Kinder, Ehegatten oder Eltern, einen Anteil am Nachlass erhalten, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden.

Wer kann den Pflichtteil einfordern?

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist im Erbrecht klar definiert. Zu den Berechtigten zählen die engsten Angehörigen des Erblassers, namentlich Kinder, Enkelkinder, Ehepartner und, in seltenen Fällen, die Eltern des Erblassers. Wichtig ist hierbei, dass Geschwister, Onkel, Tanten und andere entfernte Verwandte nicht als pflichtteilsberechtigt gelten. 

Wenn ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger enterbt wurde, kann er seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht jedoch nicht, wenn die Enterbung augrund schwerwiegender Gründe erfolgte. Auch wenn es in diesen Fällen Ausnahmen gibt, ist es ratsam, sich im Streitfall rechtlich beraten zu lassen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil, den der Pflichtteilsberechtigte ohne Testament erhalten hätte. Dieser gesetzliche Erbteil wird halbiert, um den genauen Pflichtteilsanspruch zu berechnen. 

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils und ist somit nicht unerheblich. Es ist wichtig, dass der Pflichtteilsberechtigte seine Ansprüche korrekt berechnet, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Ein Anwalt oder Steuerberater kann dabei helfen, den genauen Betrag zu ermitteln.

Mehr über die Höhe des Pflichtteils können Sie hier nachlesen.

Enterbung: Wirksamkeit immer überprüfen 

Die Enterbung eines nahen Angehörigen kann rechtlich angefochten werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Pflichtteilsberechtigte hat das Recht, die Enterbung zu hinterfragen und auf deren Wirksamkeit zu prüfen. 

Im deutschen Erbrecht gibt es genaue Vorschriften, wie ein Testament formuliert sein muss, damit es rechtlich bindend ist. Formfehler, unklare Formulierungen oder der Verdacht auf Manipulation können dazu führen, dass die Enterbung unwirksam ist. 

In solchen Fällen kann der Pflichtteilsberechtigte, trotz Enterbung, seinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen. Hier ist oft eine rechtliche Überprüfung durch Fachanwälte nötig, um Klarheit über die Gültigkeit des Testaments zu erhalten. 

Fristen und Verjährungen

Pflichtteilsansprüche unterliegen strikten Fristen und Verjährungsfristen, die unbedingt beachtet werden müssen. Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in der Regel nach drei Jahren. Diese Frist beginnt, sobald der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Tod des Erblassers und seiner Enterbung erlangt hat. 

Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da der Anspruch ansonsten vollständig erlischt. Nachlassgerichte und Anwälte empfehlen daher, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um die Ansprüche fristgerecht geltend zu machen. In Ausnahmefällen kann die Verjährung verlängert werden, etwa wenn der Berechtigte aufgrund von Unwissenheit oder Täuschung nicht rechtzeitig vom Erbfall erfahren hat. Eine frühzeitige Beratung schützt hier vor unangenehmen Überraschungen.

Pflichtteil einfordern: Schritt für Schritt Anleitung

Um den Pflichtteil erfolgreich einzufordern, sollten bestimmte Schritte befolgt werden. Zunächst muss der Pflichtteilsberechtigte den Erben schriftlich über seinen Anspruch informieren und die Auszahlung des Pflichtteils fordern. 

Der Erbe hat dann die Pflicht, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und den Pflichtteilsanspruch zu erfüllen. Wird dies verweigert, kann der Berechtigte den Erben zur Auskunftserteilung zwingen und notfalls eine Pflichtteilsklage einreichen. 

Bei dieser Klage wird das Nachlassgericht eingeschaltet, um den Anspruch durchzusetzen. Ein weiterer Schritt kann die Einschaltung eines Sachverständigen sein, um den Nachlass korrekt zu bewerten. Es ist ratsam, sich bei diesem Prozess rechtlich beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden und den maximalen Pflichtteilsanspruch zu sichern.

Auskunft von den Erben verlangen

Der Pflichtteilsberechtigte hat das Recht, von den Erben eine umfassende Auskunft über den Nachlass zu verlangen. Dies ist notwendig, um den Anspruch auf den Pflichtteil korrekt zu berechnen. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten auf Verlangen ein Nachlassverzeichnis vorzulegen, in dem alle Vermögenswerte des Erblassers aufgeführt sind. 

Hierzu gehören unter anderem Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere und sonstige Vermögensgegenstände. Auch Schulden des Erblassers müssen offengelegt werden. Kommt der Erbe dieser Pflicht nicht nach, kann der Pflichtteilsberechtigte vor Gericht gehen und eine Pflichtteilsklage anstreben, um die notwendigen Informationen zu erhalten. Dieses Recht ist ein wichtiges Instrument, um Transparenz zu schaffen.

Das Bild zeigt ein Paar bei einem Anwalt.

Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht der Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten ist ein zentraler Punkt im Pflichtteilsrecht. Ohne eine vollständige und wahrheitsgemäße Auskunft ist es dem Pflichtteilsberechtigten kaum möglich, seinen Anspruch auf den Pflichtteil korrekt zu berechnen. Die Auskunftspflicht umfasst nicht nur die aktive Mitteilung des Nachlasses, sondern auch die Verpflichtung, bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses mitzuwirken. 

Nachlassverzeichnis

Das Nachlassverzeichnis ist ein zentrales Dokument bei der Berechnung des Pflichtteils. Es enthält alle Informationen über das Vermögen und die Schulden des Erblassers. Das Verzeichnis wird vom Erben erstellt und dient dazu, dem Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit zu geben, seinen Anspruch auf den Pflichtteil zu beziffern. 

Der Pflichtteilsberechtigte kann auch verlangen, dass das Verzeichnis von einem Notar geprüft wird, um seine Richtigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus können auch Vermögensgegenstände, die der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt hat, in das Verzeichnis aufgenommen werden, um den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu sichern. Die korrekte Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist oft der Schlüssel zur Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs.

Eidesstaatliche Versicherungen

Wenn Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses bestehen, kann der Pflichtteilsberechtigte eine eidesstattliche Versicherung des Erben verlangen. Diese Versicherung stellt sicher, dass der Erbe alle Angaben im Verzeichnis wahrheitsgemäß gemacht hat. Eidesstattliche Versicherungen haben in rechtlichen Auseinandersetzungen ein hohes Gewicht und können bei falschen Angaben erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Der Pflichtteilsberechtigte kann diese Maßnahme ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte verschwiegen oder falsch bewertet werden. In vielen Fällen erhöht die Drohung mit einer eidesstattlichen Versicherung die Bereitschaft der Erben, vollständige Auskunft zu erteilen und den Anspruch auf den Pflichtteil ohne weitere Komplikationen zu regeln.

Einsatz eines Sachverständigers

In komplexen Nachlassfällen, insbesondere bei der Bewertung von Immobilien oder Unternehmensanteilen, kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten. Der Sachverständige bewertet den Nachlass objektiv und erstellt ein Gutachten über den genauen Wert der Vermögensgegenstände. 

Dies ist oft entscheidend, um den Pflichtteilsanspruch korrekt zu berechnen. Da die Bewertung von Vermögenswerten oft strittig ist, kann ein Gutachten die Grundlage für eine Einigung oder auch für eine gerichtliche Auseinandersetzung sein. Der Pflichtteilsberechtigte hat das Recht, die Hinzuziehung eines Sachverständigen zu verlangen, wenn der Wert bestimmter Nachlassgegenstände nicht eindeutig ist oder von den Erben nicht korrekt angegeben wurde.

Das Bild zeigt einen Person die einen Vertrag liest.

Schenkungen beachten

Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, können den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. Nach deutschem Erbrecht können Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind, teilweise in die Berechnung des Pflichtteils einfließen. Dies geschieht über den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kommt ins Spiel, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat, um das Erbe zu minimieren. Diese Schenkungen werden unter bestimmten Bedingungen in die Berechnung des Pflichtteils einbezogen, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Todesfall erfolgt sind. 

Die Schenkung wird jedoch nur anteilig berücksichtigt: Pro Jahr nach der Schenkung reduziert sich der einzubeziehende Wert um 10 %, bis nach zehn Jahren die Schenkung vollständig außer Betracht bleibt. Dieser Mechanismus schützt pflichtteilsberechtigte Angehörige davor, durch strategische Schenkungen des Erblassers benachteiligt zu werden. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch spielt daher besonders bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensanteilen eine wichtige Rolle.

Einen ausführlichen Artikel über den Pflichtteilsergänzungsanspruch finden Sie hier

Pflichtteil berechnen

Die Berechnung des Pflichtteils hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst muss der gesetzliche Erbteil des Pflichtteilsberechtigten ermittelt werden. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Erben und der Erbordnung. Der Pflichtteil beträgt dann die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils. 

Ein Beispiel: Hat ein Erblasser drei Kinder, so beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Drittel des Nachlasses. Der Pflichtteil eines enterbten Kindes beträgt dann die Hälfte, also ein Sechstel des Nachlasses. Zu beachten ist, dass Schulden des Erblassers und Bestattungskosten vom Nachlass abgezogen werden, bevor der Pflichtteil berechnet wird. Zur genauen Berechnung kann es sinnvoll sein, rechtlichen oder steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden.

Pflichtteil von den Erben einfordern

Nachdem der Pflichtteilsanspruch berechnet wurde, muss dieser von den Erben eingefordert werden. Zunächst sollte der Pflichtteilsberechtigte die Erben schriftlich auffordern, den Pflichtteil auszuzahlen. Hierbei ist es wichtig, die Ansprüche genau zu beziffern und gegebenenfalls eine Frist zu setzen.

Oftmals kommt es in diesem Schritt bereits zu Verhandlungen, da Erben den Pflichtteil nicht immer sofort anerkennen oder zahlen möchten. Kommt es zu keiner Einigung, bleibt dem Pflichtteilsberechtigten der Rechtsweg offen, um den Pflichtteil durchzusetzen. In vielen Fällen hilft bereits die Einschaltung eines Anwalts, um die Verhandlungen in die richtige Richtung zu lenken und eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Pflichtteil bereits zu Lebzeiten einfordern

Es ist grundsätzlich möglich, den Pflichtteil bereits zu Lebzeiten des Erblassers in Form eines sogenannten Pflichtteilsverzichts oder einer vorzeitigen Abfindung zu regeln. In solchen Fällen verzichtet der Berechtigte auf seinen künftigen Pflichtteilsanspruch, erhält dafür aber zu Lebzeiten des Erblassers eine finanzielle Entschädigung oder Vermögenswerte. Solche Vereinbarungen müssen notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein. 

Dies kann in Familien mit komplexen Erbregelungen oder Unternehmensnachfolgen sinnvoll sein, um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss jedoch gut überlegt sein, da der Berechtigte später keine weiteren Ansprüche geltend machen kann.

Berliner Testament und Pflichtteil: Die Pflichtteilsstrafklausel

Das sogenannte Berliner Testament stellt Ehegatten oft vor ein Problem in Bezug auf den Pflichtteil. Bei dieser besonderen Testamentsform setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben sollen. Dennoch können die Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. 

Um dies zu verhindern, greifen viele Ehepaare auf die sogenannte Pflichtteilsstrafklausel zurück. Diese besagt, dass Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil fordern, nach dem Tod des zweiten Elternteils ebenfalls nur den Pflichtteil erhalten und nicht das gesamte Erbe. Dies soll die Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteilsanspruch frühzeitig geltend zu machen.

Können auch Gegenstände als Teil des Pflichtteils eingefordert werden?

Grundsätzlich besteht der Pflichtteilsanspruch in einer reinen Geldforderung. Das bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte keine Gegenstände, wie etwa Immobilien, Kunstwerke oder Fahrzeuge, als Teil des Pflichtteils einfordern kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich Erben und Pflichtteilsberechtigter auf eine solche Regelung einigen, sofern beide Seiten dies wünschen. 

Solche Absprachen sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und erfordern meist eine vertragliche Regelung. In vielen Fällen ist es für beide Seiten sinnvoll, sich auf eine solche Sachlösung zu einigen, um Liquiditätsprobleme bei den Erben zu vermeiden. Eine professionelle Schätzung des Wertes der Gegenstände kann helfen, faire Lösungen zu finden.

Was tun, wenn die Herausgabe des Pflichtteils verweigert wird?

Wenn die Erben den Pflichtteilsanspruch verweigern, stehen dem Pflichtteilsberechtigten mehrere rechtliche Mittel zur Verfügung. Zunächst sollte eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden, bei der der Pflichtteilsberechtigte die Erben schriftlich auffordert, den Pflichtteil auszuzahlen. Wird dies verweigert, bleibt die Möglichkeit einer Pflichtteilsklage. 

In diesem Fall wird das Nachlassgericht eingeschaltet, um den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen. Vor Gericht muss der Pflichtteilsberechtigte beweisen, dass er rechtlich Anspruch auf den Pflichtteil hat und dass der Nachlass korrekt bewertet wurde. In der Regel endet ein solcher Rechtsstreit mit einer gerichtlichen Anordnung zur Zahlung des Pflichtteils.

Nachlassgericht: Ihre Rolle beim Pflichtteil

Das Nachlassgericht spielt eine zentrale Rolle im Erbfall, insbesondere wenn es um Pflichtteilsansprüche geht. Das Gericht ist dafür zuständig, Streitigkeiten über den Pflichtteil zu klären und kann auf Antrag des Pflichtteilsberechtigten eine Pflichtteilsklage behandeln. 

In strittigen Fällen prüft das Nachlassgericht das Testament und die Berechnung des Pflichtteils. Wenn notwendig, wird das Gericht auch Sachverständige hinzuziehen, um den Nachlass korrekt zu bewerten. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit dem Nachlassgericht aufzunehmen, wenn Unklarheiten oder Streitigkeiten über den Pflichtteil bestehen. Die Rechtsprechung des Nachlassgerichts sorgt für die faire und rechtskonforme Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche.

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Der Pflichtteil ist ein komplexer, aber wichtiger Aspekt des Erbrechts, der dazu dient, Angehörige vor ungerechtfertigter Enterbung zu schützen. Wer Pflichtteilsansprüche geltend machen will, sollte sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut machen und bei Bedarf juristische Unterstützung in Anspruch nehmen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil durchzusetzen.

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