Viele, die sich mit der Organisation Ihrer Erbschaft beschäftigen, lassen sich von einem Notar beraten. In den meisten Fällen ist die Hinzuziehung eines Notars sehr zu empfehlen, in manchen sogar unerlässlich. Doch wie teuer ist ein Notar überhaupt? In diesem Artikel haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt, sodass Sie bereits im Voraus wissen, welche Notarkosten bei einer Erbschaft auf Sie zukommen können.
Warum ein Notar bei der Erstellung eines Testaments sinnvoll ist
Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, ein Testament eigenhändig zu erstellen und bei sich zu Hause aufzubewahren. Allerdings birgt das einige juristische Risiken. Zunächst einmal müssen viele Feinheiten bei der Testamentserstellung beachtet werden, damit das Dokument rechtskräftig ist.
Außerdem haben Angehörige die Möglichkeit, Ihr Testament anzufechten, entweder aufgrund mangelnder Testierfähigkeit, vorhandener Formfehler oder gar weil die Echtheit Ihres Dokuments angezweifelt wird.
Um juristische Auseinandersetzung wegen Ihrer Erbschaft zu verhindern, ist es sinnvoll, das Testament von einem Notar beglaubigen beziehungsweise beurkunden zu lassen. Für bestimmte Formen ist die Beglaubigung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. So ist ein Erbvertrag zum Beispiel nur gültig, wenn dieser von einem Notar beglaubigt wird.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (gnotkg)
In Deutschland unterliegen alle Notare dem sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass die Gebühren für die Dienste von Notaren bundesweit einheitlich sind. Egal also, wo Sie einen Notar konsultieren, die Notarkosten bleiben immer gleich.
Zwar schränkt das Gesetz die Notare wesentlich ein – schließlich können Sie nicht selbst entscheiden, wie viel Geld sie für ihre Dienste verlangen – dafür gewährleistet es grundlegende Rechtssicherheit, da sich so jeder den Gang zum Notar leisten kann.
Auch Ermäßigungen und Erlasse können von Notaren nur in ganz seltenen Fällen verhängt werden. Insgesamt orientierten sich die Kosten an der Gebührenverordnung des Bundes.

Wie hoch sind die Kosten für die Dienste eines Notars?
Die endgültigen Notarkosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Der wichtigste ist die Höhe des Nachlasses, der durch das Testament oder den Erbvertrag vererbt werden soll. Je höher der Nachlass, desto höher sind auch die Gebühren beim Notar.
Ein weiterer Faktor ist die Art der Dienste, die Sie vom Notar in Anspruch nehmen wollen. Außerdem variieren die Kosten auch für verschiedene Testamentsformen. Eine Übersicht über die verschiedenen Testamentsformen finden Sie hier.
Beglaubigung eines einfachen, privaten Testaments
Durch eine Beglaubigung können Sie die Echtheit Ihres Testaments verifizieren, wodurch eine Anfechtung erheblich erschwert ist. Allerdings bestätigt der Notar lediglich die Echtheit und unterzieht dem Dokument keine inhaltliche Prüfung.
Die Kosten orientieren sich dabei an der Gesamthöhe des Nachlasses. Allerdings gibt es bei der Beglaubigung einen Preisdeckel, sodass ein Notar nicht mehr als 130 Euro für eine Beglaubigung verlangen kann.
Wert des Nachlasses | Notarkosten |
10.000 € | 18,75 € |
25.000 € | 28,75 € |
50.000 € | 41,25 € |
250.000 € | 130 € |
1.000.000 € | 130 € |
Beglaubigung eines gemeinschaftlichen Testaments
Die Gebühren für die Beglaubigung eines gemeinschaftlichen Testaments werden auf die beiden Erblasser aufgeteilt und sind daher deckungsgleich mit den Gebühren für ein einfaches Testament – vorausgesetzt der Wert des Nachlasses ist ebenfalls gleich.
Beurkundung eines Testaments
Bei der Beurkundung eines Testaments verifiziert der Notar nicht nur die Echtheit des Dokuments, sondern prüft zusätzlich den Inhalt auf seine juristische Richtigkeit. Der Notar übernimmt also mehr Verantwortung, sodass auch die Notargebühren höher ausfallen. Außerdem gibt es hier keinen Kostendeckel, sodass die Berurkundungskosten gemeinsam mit der Höhe des Nachlasses steigen.
Wert des Nachlasses | Notarkosten |
10.000 € | 75 € |
25.000 € | 115 € |
50.000 € | 165 € |
250.000 € | 535 € |
500.000 € | 935 € |
Beurkundung gemeinschaftliches Testament
Bei der Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments verdoppeln sich auch die Gebührensätze des Notars. Wenn Sie als Erblasser also ein gemeinschaftliches Testament mit einem Nachlasswert von 50 000 Euro beglaubigen möchten, berechnet der Notar einen Gebührensatz von 330 Euro.
Notarkosten für Aufbewahrung des Testaments
Ein Notar kann Ihr Testament nicht nur beglaubigen und auf juristische Korrektheit überprüfen, sondern das Testament auch für Sie sicher aufbewahren. Zwar können Sie Ihr Testament auch zu Hause, zum Beispiel in einem Safe aufbewahren, allerdings ist das Testament nicht gegen Feuer- oder Wasserschäden geschützt. Außerdem muss Ihr Testament für Ihre Verwandten auffindbar sein, damit es auch zur Anwendung kommt.
Wenn Sie also zu 100% sicher sein wollen, dass Ihr Testament nach Ihrem Todesfall zur Anwendung kommt, sollten Sie das Testament beim zuständigen Amtsgericht aufbewahren. Sie können entweder persönlich bei Ihrem Amtsgericht das Testament hinterlegen oder Ihren Notar damit beauftragen. In beiden Fällen kommen auf Sie zusätzliche Kosten zu.
Aufbewahrung des Testaments durch einen Notar:
Anmeldegebühren im zentralen Testamentsregister: 15 Euro
Hinterlegungspauschale des Amtsgerichts: 75 Euro
Aufbewahrung des Testaments bei persönlicher Einreichung im Amtsgericht:
Anmeldegebühren im zentralen Testamentsregister: 18 Euro
Hinterlegungspauschale des Amtsgerichts: 75 Euro

Kosten für Änderungen am Testament
Wenn Ihr Testament erst mal beglaubigt worden ist, sind Änderungen nur schwer zu realisieren und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wenn Sie Ihr Testament öffentlich aufbewahren, also bei dem für Ihren Bezirk zuständigen Amtsgericht, müssen Sie zunächst die Herausgabe des Testaments verlangen und das Dokument im nächsten Schritt widerrufen.
Für die Herausgabe und das Widerrufen fallen für Sie keine Kosten an. Allerdings verliert Ihr Testament auch seine Gültigkeit und Sie müssen ein neues erstellen, welches auch wiederum von einem Notar beglaubigt oder beurkundet werden sollte. Sie müssen also noch mal die gleichen Kosten zahlen, die für eine Beglaubigung beziehungsweise Beurkundung anfallen.
Kosten für weitere Dienste des Notars
Ein Notar kann Ihnen noch bei vielen weiteren Angelegenheiten weiterhelfen. Je nachdem welche Tätigkeit der Notar für Sie erledigen soll, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Leistung des Notars | Notarkosten |
Beurkundung eines Erbverzichts | 2/1 Gebühr |
Beurkundung eines Pflichtteilsverzichts | 2/1 Gebühr |
Inventarerrichtung | 1/1 Gebühr |
Nachlasssicherung | 1/1 Gebühr |
Aufgebotsverfahrung | 1/2 Gebühr |
Testamentsvollstreckungszeugnis | 1/2 Gebühr |
Testamentskosten bei einem Anwalt
Auch ein Anwalt kann Ihnen bei der Erstellung eines Testaments behilflich sein und Sie bei allen Rechtsfragen beraten. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn Ihre Vorstellungen für die Verteilung des Nachlasses sich komplex gestalten und die Expertise des Notars daher nicht mehr ausreicht. Oft geht es dabei um steuerrechtliche Gründe oder andere erbrechtliche Angelegenheiten, welche die Unterstützung eines Anwalts erfordern.
Anders als beim Notar sind die Kosten für die Dienste eines Anwalts nicht gesetzlich vorgeschrieben und variieren daher von Kanzlei zur Kanzlei. Dennoch kann man sich auch hier an der Höhe des Nachlasses orientieren. Wenn der Nachlass einen höheren Wert hat, erhöhen sich auch die Gebühren des Anwalts.
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Die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags kann ein juristisch komplexes Verfahren sein. Viele formelle Feinheiten und äußere Umstände müssen beachtet werden, damit das Testament seine Gültigkeit behält und nicht angefochten werden kann. Wenn Sie statt eines Testaments lieber einen Erbvertrag aufsetzen wollen, müssen Sie diesen sogar zwangsweise von einem Notar beglaubigen lassen.
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