Der Todesfall eines nahestehenden Menschen ist immer ein Schock. Aber das Thema Erbschaft und Vermögensnachfolge betrifft früher oder später jeden einmal. Oft kommt es als Folge unzureichender Vorkehrungen oder verschiedener Interessen zum Erbstreit unter den Nachkommen. Doch was müssen Sie beim Vererben beachten und wie ist die Höhe des Erbes geregelt? Bei Verbraucherhilfe24 finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Erbrecht.
Erbe und Nachlass: Was ist der Unterschied?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Wörter Erbe und Nachlass oft synonym verwendet. Allerdings gibt es hier kleine Unterschiede.
Als Nachlass werden immer die gesamten hinterlassenen Vermögenswerte der verstorbenen Person bezeichnet. In der Regel bekommen die verschiedenen Erben immer nur einen bestimmten Teil des Nachlasses. Doch wer gilt überhaupt als erbberechtigt?
Wer ist rechtmäßiger Erbe?
In Deutschland kann jeder sein persönliches Erbe selbst festlegen. Dafür sieht das Erbrecht verschiedene Möglichkeiten vor. Wenn Sie Ihr Erbe genau regeln wollen, um somit Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags.
Hier bietet das Erbrecht eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, sodass Sie Ihre Vermögensnachfolge bis ins kleinste Detail festlegen können.
Testament oder lieber Erbvertrag?
Mithilfe eines Testaments kann die Erbfolge nach den Wünschen des Verstorbenen gestaltet und umgesetzt werden. Sie können also bereits zu Lebzeiten genau bestimmen, wer als Erbe eingesetzt wird und wie viel die jeweiligen Personen aus dem Nachlass erhalten. Hierbei haben Sie vielfältige Gestaltungsspielräume, die Ihnen eine Umsetzung der Erbfolge gemäß Ihren Vorstellungen ermöglichen.
Bei einem Erbvertrag kann der Erblasser das Erbe an bestimmte Bedingungen knüpfen. So kann die Person zum Beispiel bestimmen, dass ein Erbe seinen Teil nur erhält, wenn er das Unternehmen des Verstorbenen weiterführt.
Ein Erbvertrag macht vor allem für unverheiratete Paare Sinn. Wenn Sie mit Ihrem Partner in keiner Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben, ist Ihr Partner nicht per Gesetz erbberechtigt. Mit einem Erbvertrag kann dies umgangen werden.
Wenn Sie ein Testament verfasst haben, können Sie dieses bei dem zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Das Nachlassgericht ist dabei das Amtsgericht Ihres derzeitigen Wohnortes.
Mehr zu den Themen Testament und Erbvertrag erfahren Sie hier!

Testament ohne Beratung durch einen Anwalt
Die Erstellung eines Testaments ohne juristische Beratung ist grundsätzlich möglich. Allerdings gilt es zahlreiche strikte Formalien und Regelungen zu beachten. Wenn diese Formalitäten nicht eingehalten werden, kann das Testament angefochten und für unwirksam erklärt werden.
Besser ist es also, vorher ein Gespräch mit einem Anwalt zu suchen. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihr Testament rechtsgültig ist. Außerdem können Sie so verhindern, dass Ihre Testierfähigkeit angezweifelt oder Ihr hinterlassenes Erbe zerschlagen wird.
Besonders wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen vererben wollen, ist das Verfassen eines juristisch einwandfreien Testaments wichtig. Lassen Sie ihr Testament also von einem Notar überprüfen und beglaubigen.
Wer erbt ohne Testament: Die gesetzliche Erbfolge
In Deutschland ist niemand per Gesetz verpflichtet, ein Testament aufzusetzen. Tatsächlich hinterlassen zwei Drittel der Verstorbenen in Deutschland kein Testament. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament hinterlegt, wird die gesetzliche Erbfolge nach dem bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Hier sieht das Erbrecht vor, zwischen verschiedenen Ordnungen zu unterscheiden, welche die Erbfolge regeln und sich am Verwandtschaftsgrad orientieren. Bei diesen sogenannten Erblinien haben die Angehörigen aus der nächsten Ordnung nur dann einen berechtigten Anspruch, wenn aus der vorherigen Ordnung keine Angehörigen vorhanden sind.
Grundsätzlich sind Ehegatten immer auch berechtige Erben, allerdings nur neben den Verwandten. Als Erstes sind Angehörige erster Ordnung berechtigte Erben. Dazu zählen die Kinder, Enkelkinder und andere Personen aus der direkten Nachfolge des Verstorbenen.
Sind keine direkten Nachkommen vorhanden, bestimmt die gesetzliche Erbfolge Eltern und Geschwister als Erben zweiter Ordnung. Danach folgen Großeltern, Onkeln, Tanten und deren direkten Nachkommen. Als Letztes sind Großonkel, Großtanten an der Reihe.
Unseren ausführlichen Artikel zum Thema gesetzliche Erbfolge finden Sie hier.
Wer hat Pflichtteilsansprüche?
Selbst wenn Sie ein gültiges Testament hinterlassen haben, erhält der im Testament bestimmte Erbe nicht das gesamte Vermögen des Erblassers. Das deutsche Erbrecht sieht nämlich bestimmte Pflichtteilsansprüche für einen begrenzten Personenkreis vor, die Anspruch auf einen Teil des Erbes erheben können. Dazu zählen die Kinder des Erblassers sowie deren Nachfahren. Eltern des Erblassers haben ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch.
Allerdings gilt dieser nur, wenn die Angehörigen ausdrücklich nicht im Testament erwähnt sind und damit enterbt wurden. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs besteht immer zu 50% aus dem gesetzlichen Erbteil. Wie die Höhe genau berechnet wird, zeigen wir Ihnen anhand einiger Beispiele.
Beispielrechnung Pflichtteilsansprüche
War der Erblasser unverheiratet und hinterlässt ein Kind, hätte das Kind einen gesetzlichen Anspruch auf 100% des Erbes. Da im Testament jedoch jemand anderes als Haupterbe aufgeführt ist, erhält der direkte Nachfahre gemäß dem Erbrecht nur 50% des Nachlasses als gesetzlichen Pflichtteil.
Sollte der unverheiratete Erblasser zwei Kinder hinterlassen, hätte jedes Kind laut der gesetzlichen Erbfolge einen Anspruch auf jeweils 50%. Der gesetzliche Pflichtteil, den also jedes Kind nach dem im Testament festgelegten Erben erhält, beträgt jeweils 25%.
Eltern des Erblassers haben nur Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn keiner aus der direkten Nachfolge vorhanden ist. Hatte die verstorbene Person keine Kinder, haben die Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf das gesamte Erbe. Wenn also beide Eltern des Erblassers noch leben, haben beide einen Pflichtteilsanspruch von jeweils 25%.
Einklagung der Pflichtanteile
Auch wenn das Gesetz einen Pflichtanteil für die Familie des Verstorbenen vorsieht, kommt es oft zu Streitigkeiten bei der Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche. Gerade bei einem schwierigen Verhältnis zwischen den verschiedenen Parteien kann es zu Problemen kommen.
Zunächst müssen Pflichterben die Höhe des Nachlasses ermitteln, damit Sie Ihren Pflichtanteil ausrechnen können. Sie können also vom zuständigen Notar eine Auflistung aller vererbten Vermögenswerte verlangen.
Wird die Auszahlung des Pflichtanteils verweigert, können Sie diesen Anteil einklagen. Bei Vermögenswerten von bis zu 5000 € ist das jeweilige Amtsgericht zuständig. Beträgt das vererbte Vermögen mehr als 5000 €, geht der Fall an die nächste Instanz, also das jeweilige Landesgericht.
Zusätzliche Informationen zum Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch finden Sie hier.

Ehegattenerbrecht
Ein Sonderfall im deutschen Erbrecht ist das Ehegattenerbrecht, was sich sowohl auf die gesetzliche Erbfolge als auch auf die Pflichtteilsansprüche auswirkt. Grundsätzlich gilt, dass verheiratete Paare ohne Ehevertrag immer einen Anspruch auf mindestens 25% des Nachlasses haben.
Tritt also nach einem Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein, erben die Partner immer neben den Verwandten. Wenn beide Partner einen Ehevertrag unterzeichnet haben, erben Ehepartner immer 25% des Nachlasses. Der Rest wird unter den Erben der verschiedenen Ordnungen aufgeteilt. Ist kein Ehevertrag vorhanden, erhöht sich der vererbte Betrag für den Ehegatten auf 50%.
Hat der Erblasser ein Testament aufgesetzt, welches weder die Ehepartner noch die Kinder als Erben vorsieht, haben beide Parteien dennoch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil der Erbschaft. Wenn der Verstorbene also einen Ehepartner und zwei Kinder hinterlässt, hat der Partner einen Anspruch auf 12.5% und die beiden Kinder jeweils einen Anspruch von jeweils 25%. Ohne Ehevertrag erhöht sich der Pflichtteil des Partners auf 25%.
Erbengemeinschaft
Sie können Ihr Vermögen auch an mehrere Personen vererben. Hierbei spricht man von einer Erbengemeinschaft. Jede Person innerhalb dieser Gemeinschaft erhält einen bestimmten Teil des Erbnachlasses. Dabei kann es zu Streitigkeiten kommen, besonders wenn es um bestimmte Nachlassgegenstände geht.
Oft verfolgen die einzelnen Parteien verschiedene Interessen. Um einem solchen Erbstreit zuvorzukommen, kann es hilfreich sein, sich über Rechtsanwälte juristisch beraten zu lassen. Kommt es dennoch zum Streit zwischen den Erben, werden diese über die jeweils zuständigen Zivilgerichte geregelt.
Auch ein persönliches Gespräch zu Lebzeiten kann einen Streit unter Erben verhindern. Alle Informationen zur Erbengemeinschaft können Sie hier nachlesen.
Nachlassgericht
Für das Erbrecht übernehmen die Nachlassgerichte einige zentrale Funktionen. Zu diesen Funktionen zählen zum Beispiel die Annahme, Aufbewahrung und Öffnung von Testamenten sowie die Ermittlung der Erben bei unklarer Erbfolge. Das Nachlassgericht ist außerdem zuständig, wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten.
Ausdrücklich nicht zuständig sind Nachlassgerichte für rechtliche Beratungen oder Hilfestellung bei der Erstellung von Testamenten. Für Fragen und Informationen im Erbfall sollten Sie sich also an einen Anwalt wenden.
Auch für die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Klärung von Erbstreitigkeiten sind Nachlassgerichte nicht die richtige Anlaufstelle. In einem solchen Fall sollten Sie immer Hilfe durch Rechtsanwälte beantragen.
Erbschein
Kommt es zu einem Erbfall, kann der Erbschein ein wichtiges Dokument sein. Mit einem solchen Dokument können Sie nachweisen, dass Sie einem Teil des Nachlasses geerbt haben.
Wenn zum Beispiel ein vererbtes Grundstück auf Ihren Namen umgeschrieben werden soll, benötigen Sie einen Erbschein, um Nachzuweisen, dass Sie der neue rechtmäßige Besitzer des Grundstückes sind. Auch bei einer Kontoauflösung ist der Erbschein wichtig.
Einen Erbschein können Sie beim zuständigen Nachlassgericht gegen eine Gebühr beantragen. Ist ein öffentliches oder ein vom Notar beglaubigtes Testament vorhanden, brauchen Sie keinen Erbschein beantragen. Alles zum Erbschein können Sie hier erfahren.
Erbschaftsteuer
Bei einer Erbschaft muss grundsätzlich eine Erbschaftssteuer an den Staat gezahlt werden. Dabei ist es egal, in welcher Form etwas vererbt worden ist. Ob Geld, Grundstücke oder sonstige Sachwerte, die Erbschaftsteuer ist in jedem dieser Fälle abzugeben. Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad und ist zwischen 7% und 50% angesetzt. Wenn Sie mehr über die Erbschaftssteuer in Deutschland lernen wollen, können Sie das hier tun.

Gibt es Freibeträge bei einer Erbschaft?
Bei den meisten Erbschaften wird aber keine Erbschaftssteuer fällig, denn die jeweiligen Erben haben immer einen Freibetrag, der sich an dem Grad der Verwandtschaft orientiert.
Ehegatten haben einen Freibetrag von bis zu 500 000 €. An die eigenen Kinder können Sie bis zu 400 000 € steuerfrei vererben. Enkel können bis zu 200 000 € ohne zusätzliche Steuern erben. Hat der Erblasser noch Eltern oder Großeltern, können diese bis zu 100 000 € vererbt bekommen.
Schwierigkeiten im Erbfall
Bei der Anwendung des Erbrechts kann es zu vielen Schwierigkeiten kommen. Die Erben müssen sich zunächst einmal fragen, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Wenn es sich beim Nachlass um etwaige Schulden handelt, kann es besser sein, das gesamte Erbe auszuschlagen. In einem solchen Fall kann die Person allerdings keinerlei Vermögenswerte beanspruchen.
Auch das Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben spielt bei einer Erbschaft eine wichtige Rolle. Das ist vor allem wichtig, wenn die Person nicht im Testament vorkommt und somit enterbt ist.
Bestimmte Personen haben dennoch einen rechtlichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Im Falle eines Erbstreits muss dieser Pflichtanteil eingeklagt werden.
Die strikten Formalitäten, die das Erbrecht für ein Testament vorsieht, können ebenfalls Schwierigkeiten bereiten. Das Nachlassgericht hat zudem zahlreiche Fristen, die Sie für die Einreichung der Testamente einhalten müssen.
Beratung zum Erbrecht mit Verbraucherhilfe24
Um bei einer Erbschaft keine Fehler zu machen, brauchen Sie viel juristisches Feingefühl. Besonders wenn Sie nicht nur Geld, sondern zum Beispiel ein Unternehmen vererben wollen, muss eine Menge beachtet werden, damit die Verteilung von Ihren Vermögenswerten Ihren Wunschvorstellungen entspricht.
Da die Regelung der Vermögensnachfolge eine wichtige Angelegenheit ist und das Erbrecht vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten hat, sollten Sie sich beim Verfassen eines Testaments von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.
Wenn Sie eine Erbschaft als Angehöriger des Erblassers antreten wollen, kann eine rechtliche Beratung ebenfalls sinnvoll sein. So können Sie sicher gehen, dass Sie auch den Teil des Nachlasses erhalten, der Ihnen rechtlich zusteht.
Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien bieten wir Ihnen eine umfangreiche Rechtsberatung zum Thema Erbrecht. Egal ob Sie ein Vermögen vererben oder eine Vermögensnachfolge antreten wollen, mit der Hilfe unserer spezialisierten Anwälte können Sie Ihr Recht erfolgreich durchsetzen.
Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrungen im Bereich Erbrecht und konnten bereits zahlreiche Erbstreitigkeiten für Ihre Klienten beilegen. Profitieren auch Sie von der Expertise unserer Rechtsanwälte und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Für alle weiteren Informationen und Fragen zum Thema Erbrecht stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.

