Das Berliner Testament ist eine Sonderform unter den vielen verschiedenen Testamentsarten. Gerade in Deutschland ist das Berliner Testament immer beliebter, sodass heute 59% aller in Deutschland erstellten Testamente Berliner Testamente sind. Bei VH24 erfahren Sie alles Wichtige über diese Testamentsform.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern in Deutschland genutzt wird. Es ermöglicht den Partnern, ihre Erbfolge gemeinsam und einheitlich festzulegen.
In einem solchen Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners geht das verbleibende Vermögen an die gemeinsamen Kinder oder andere Erben über. Diese Regelung bietet eine klare und übersichtliche Nachlassregelung, die vor allem den überlebenden Partner finanziell absichert.
Wie funktioniert das Berliner Testament?
Die Erstellung eines Berliner Testaments erfordert bestimmte formale Voraussetzungen. Es muss handschriftlich von einem der Partner verfasst und von beiden unterschrieben werden. Alternativ kann es auch notariell beurkundet werden, was zusätzliche rechtliche Sicherheit bietet.
Der wesentliche Punkt dieses Testaments ist die gegenseitige Alleinerbeinsetzung: Stirbt ein Partner, erbt der andere das gesamte Vermögen. Erst nach dem Tod des zweiten Partners treten die Schlusserben, meist die gemeinsamen Kinder, in die Erbfolge ein.
Ein wichtiger Aspekt ist die sogenannte Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Partners kann der überlebende Partner das Testament nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen ändern, was das Testament besonders verbindlich macht.

Warum entscheiden sich so viele für ein Berliner Testament?
Viele Ehepaare entscheiden sich für diese Testamentsform, weil sie eine einfache und klare Regelung der Erbfolge bietet. Der Hauptgrund liegt in der finanziellen Absicherung des überlebenden Partners. Durch die gegenseitige Alleinerbeinsetzung bleibt das gesamte Vermögen zunächst beim überlebenden Partner, was dessen Lebensstandard und finanzielle Sicherheit gewährleistet.
Zudem wird dadurch vermieden, dass Erbansprüche der Kinder sofort nach dem Tod des ersten Partners geltend gemacht werden können. Das schafft nicht nur Sicherheit, sondern verhindert auch mögliche Streitigkeiten unter den Erben. Die Klarheit und Eindeutigkeit dieser Regelung sind für viele Paare ein entscheidender Vorteil und Motivation genug, sich für diese Sonderform des Ehegattentestamentes zu entscheiden.
Welche Vorteile hat ein Berliner Testament?
Die Vorteile eines Berliner Testaments sind vielfältig. Einer der größten Vorteile ist die finanzielle Sicherheit des überlebenden Partners. Dieser kann das gesamte Vermögen alleine nutzen und verwalten, ohne dass sofort Ansprüche von Dritten, wie den Kindern, geltend gemacht werden. Das schafft eine stabile finanzielle Basis für den hinterbliebenen Partner und ermöglicht ihm, seinen Lebensstandard beizubehalten.
Ein weiterer Vorteil ist die klare und eindeutige Regelung der Erbfolge, die spätere Streitigkeiten unter den Erben weitgehend verhindert. Zudem können steuerliche Vorteile genutzt werden, da Ehepartner in eine günstigere Steuerklasse fallen und Freibeträge besser ausgeschöpft werden können. Insgesamt bietet diese Testamentsform eine effiziente und gerechte Möglichkeit, den Nachlass zu regeln und die Familie abzusichern.
Die Bindungswirkung ist ein zentraler Aspekt des Berliner Testaments, der häufig unterschätzt wird. Sie bedeutet, dass die im Ehegattentestament festgelegten Verfügungen nach dem Tod des ersten Partners für den überlebenden Ehegatten verbindlich sind.
Das heißt, der überlebende Ehegatte kann die getroffenen Regelungen nicht mehr einseitig ändern oder aufheben. Diese Bindungswirkung soll sicherstellen, dass die gemeinsamen testamentarischen Verfügungen auch nach dem Tod eines Partners respektiert und umgesetzt werden.
Allerdings kann diese strikte Bindung auch nachteilige Folgen haben, wenn sich die Lebensumstände des überlebenden Ehegatten erheblich ändern, etwa durch eine erneute Eheschließung oder unerwartete finanzielle Belastungen.

Widerrufsmöglichkeiten zu Lebzeiten
Trotz der Bindungswirkung gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein Berliner Testament zu widerrufen. Zu Lebzeiten beider Partner kann das gemeinschaftliche Testament jederzeit einvernehmlich widerrufen oder geändert werden.
Dies erfordert jedoch die Zustimmung beider Ehegatten. Der Widerruf muss entweder durch ein gemeinschaftlich verfasstes neues Testament oder durch eine notarielle Erklärung erfolgen. Diese Flexibilität ermöglicht es den Ehegatten, auf veränderte Lebensumstände zu reagieren und das Testament entsprechend anzupassen.
Widerrufsmöglichkeiten nach dem Tod eines Partners
Nach dem Tod eines Partners wird die Situation komplexer: Der überlebende Ehegatte kann das Testament nur dann widerrufen, wenn im Testament eine sogenannte Freistellungsklausel enthalten ist, oder er muss eine gerichtliche Anfechtung einleiten. Die Freistellungsklausel erlaubt es dem überlebenden Ehegatten, unter bestimmten Voraussetzungen das Testament zu ändern.
Ohne eine solche Klausel ist der überlebende Ehegatte an die bindenden Verfügungen des Testaments gebunden, es sei denn, er kann nachweisen, dass das Testament unter Zwang, Irrtum oder Täuschung zustande gekommen ist. Ein solcher Widerruf ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Hürden verbunden.
Pflichtteilsansprüche
Ein kritischer Punkt beim Berliner Testament sind die Pflichtteilsansprüche der Kinder. Trotz der Regelung im Ehegattentestament haben die Kinder des verstorbenen Partners einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil, der in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
Dieser Anspruch kann direkt nach dem Tod des ersten Ehegatten geltend gemacht werden, was zu finanziellen Belastungen für den überlebenden Ehegatten führen kann. Es ist wichtig, diesen Aspekt bei der Planung des Testaments zu berücksichtigen und gegebenenfalls Vorsorge zu treffen, um die Auszahlung der Pflichtteile zu ermöglichen, ohne das gesamte Vermögen auf einmal auflösen zu müssen.
Pflichtteilstrafklausel
Eine Möglichkeit, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu verhindern oder zu erschweren, ist die Einfügung einer Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament. Diese Klausel besagt, dass ein Erbe, der seinen Pflichtteil nach dem Tod des ersten Ehegatten fordert, auch nach dem Tod des überlebenden Ehegatten nur den Pflichtteil und nicht den eigentlichen Erbteil erhält.
Diese Regelung soll die Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteil sofort nach dem ersten Erbfall geltend zu machen, und dadurch den überlebenden Ehegatten finanziell zu entlasten. Die Pflichtteilstrafklausel ist ein effektives Mittel, um die Erbfolge und den Willen der Ehegatten langfristig zu sichern. Einen ausführlichen Artikel zur Pflichtteilstrafklausel finden Sie hier.
Pflichtteilstrafklausel bei einer geringen Erbschaft
Stellen wir uns vor, Anna und Bernd haben ein Berliner Testament erstellt. Ihr gesamtes Vermögen besteht hauptsächlich aus Ersparnissen und einem kleinen Auto, insgesamt im Wert von etwa 20.000 Euro. In ihrem Testament setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein, um sicherzustellen, dass der überlebende Ehegatte finanziell abgesichert ist.
Sie fügen eine Pflichtteilsstrafklausel ein, um zu verhindern, dass ihre beiden Kinder nach dem Tod eines Elternteils sofort ihren Pflichtteil einfordern. Nachdem Bernd verstirbt, könnte eines der Kinder, wenn es den Pflichtteil verlangt, nur seinen Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) erhalten, was weniger als 5.000 Euro wären. Durch die Strafklausel würde das Kind jedoch riskieren, nach dem Tod von Anna nur den Pflichtteil und nicht den vollen Erbteil zu bekommen. Diese Klausel sorgt dafür, dass das Kind davon abgehalten wird, sofort nach Bernds Tod den Pflichtteil einzufordern, da es langfristig mehr erben würde, wenn es abwartet.
Pflichtteilsstrafklausel bei einer hohen Erbschaft
Nun betrachten wir ein anderes Ehepaar, Claudia und Dieter, deren Gesamtvermögen 1,5 Millionen Euro umfasst, inklusive eines großen Hauses und diverser Anlagen. Auch sie entscheiden sich für ein Berliner Testament und fügen eine Pflichtteilsstrafklausel hinzu. Als Dieter stirbt, würde ohne diese Klausel jeder der beiden Kinder seinen Pflichtteil von 375.000 Euro verlangen können.
Mit der Pflichtteilsstrafklausel im Testament jedoch, würde ein Kind, das nach Dieters Tod den Pflichtteil geltend macht, später nach Claudias Tod nur den Pflichtteil und nicht den vollen Erbteil erhalten. Dies könnte bedeuten, dass das Kind statt der vollen 750.000 Euro nur noch einen Pflichtteil von etwa 187.500 Euro bekommt. Diese deutliche Differenz soll die Kinder davon abhalten, sofort ihren Pflichtteil einzufordern, und sichert Claudia finanziell ab, indem sie ihr die volle Nutzung des gesamten Vermögens bis zu ihrem Tod ermöglicht.
Wiederverheiratungsklausel
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Berliner Testament berücksichtigt werden sollte, ist die Wiederverheiratungsklausel. Diese Klausel tritt in Kraft, wenn der überlebende Ehegatte nach dem Tod des ersten Partners erneut heiratet. Die Wiederverheiratungsklausel kann verschiedene Regelungen enthalten, beispielsweise dass in diesem Fall das gesamte Vermögen oder ein Teil davon sofort an die Kinder oder andere Erben fällt.
Diese Klausel dient dazu, das Vermögen der ursprünglichen Familie zu schützen und sicherzustellen, dass es nicht durch eine neue Ehe in eine andere Familie übergeht. Sie bietet eine zusätzliche Sicherheit und stellt sicher, dass der Nachlass im Sinne der ursprünglichen Ehegatten bewahrt bleibt.
Nachteile
Das Berliner Testament bietet viele Vorteile, doch es bringt auch einige Nachteile mit sich, die beachtet werden sollten. Einer der größten Nachteile ist die bereits erwähnte Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Ehepartners ist der überlebende Partner an die getroffenen Verfügungen gebunden und kann diese nicht mehr einseitig ändern.
Dies kann problematisch sein, wenn sich die familiäre oder finanzielle Situation ändert, wie zum Beispiel durch eine neue Eheschließung oder unerwartete finanzielle Schwierigkeiten. Ein weiterer Nachteil betrifft die Pflichtteilsansprüche der Kinder. Obwohl das Testament diese Ansprüche nicht direkt ausschließt, kann es zu Spannungen und finanziellen Belastungen kommen, wenn die Kinder nach dem Tod des ersten Ehepartners ihren Pflichtteil einfordern.
Zudem können steuerliche Nachteile entstehen, insbesondere bei hohen Vermögenswerten, da die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nach dem Tod des zweiten Ehepartners möglicherweise nicht optimal genutzt werden können.
Arten des Berliner Testaments
Es gibt verschiedene Arten des Berliner Testaments, die sich in ihren spezifischen Regelungen und Klauseln unterscheiden. Die häufigste Form ist das einfache Berliner Testament, in dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben bestimmen.
Eine weitere Variante ist das sogenannte Wiederverheiratungstestament, das eine spezielle Klausel enthält, die für den Fall der Wiederheirat des überlebenden Ehepartners besondere Regelungen trifft. Eine solche Klausel kann beispielsweise vorsehen, dass das gesamte Vermögen oder ein Teil davon sofort an die Kinder fällt, um sicherzustellen, dass es nicht in eine neue Ehe eingebracht wird.
Eine andere Form ist das Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, das verhindern soll, dass die Kinder sofort nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Diese Klausel sorgt dafür, dass Kinder, die ihren Pflichtteil vorzeitig geltend machen, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil und nicht den vollen Erbteil erhalten.
Steuer
Ein wichtiger Aspekt beim Berliner Testament sind die steuerlichen Auswirkungen. Bei der Gestaltung eines solchen Ehegattentestaments sollten die Erbschaftssteuerfreibeträge und -sätze genau berücksichtigt werden. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, während Kinder 400.000 Euro erben können, ohne dass Erbschaftssteuer anfällt.
Bei größeren Vermögen kann es steuerliche Nachteile geben, wenn der gesamte Nachlass erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners versteuert wird. Um steuerliche Belastungen zu minimieren, ist es ratsam, eine genaue Planung vorzunehmen und gegebenenfalls auch alternative Testamentsgestaltungen in Betracht zu ziehen.
Eine Möglichkeit ist, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen oder durch Schenkungen die Freibeträge optimal zu nutzen. Eine sorgfältige Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, um die steuerlichen Auswirkungen optimal zu gestalten und unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

Scheidung und die Auswirkung auf das Berliner Testament
Eine Scheidung hat weitreichende Auswirkungen auf ein Berliner Testament. Grundsätzlich erlischt das Testament mit der Scheidung automatisch, sofern keine anderslautenden Regelungen getroffen wurden. Dies bedeutet, dass die in dem Testament getroffenen Verfügungen unwirksam werden und die gesetzlichen Erbfolgeregelungen greifen.
Um zu verhindern, dass nach einer Scheidung ungewollte Erbfolgen eintreten, ist es wichtig, das Testament im Falle einer Trennung oder Scheidung zeitnah zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Es kann sinnvoll sein, bereits im Ehegattentestament Vorsorge für den Fall einer Trennung zu treffen, indem spezielle Klauseln eingefügt werden, die die Erbfolge für diesen Fall regeln. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das Vermögen im Sinne der Ehepartner aufgeteilt wird und unerwünschte Erbansprüche vermieden werden.
Erbfälle beim Berliner Testament mit Auslandsbezug
Erbfälle mit Auslandsbezug bringen besondere Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn Erben oder Vermögen im Ausland sind. In solchen Fällen müssen die unterschiedlichen Erbrechte und Steuerregelungen der beteiligten Länder beachtet werden.
Ein Beispiel: Wenn ein Ehepaar in Deutschland ein Berliner Testament erstellt, aber einer der Erben im Ausland lebt, kann das zu komplexen rechtlichen Situationen führen. Unterschiedliche Länder haben verschiedene Regelungen zur Anerkennung von Testamenten und zur Erbfolge.
In der Europäischen Union regelt die EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012), dass in der Regel das Erbrecht des Staates angewendet wird, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies kann jedoch durch eine Rechtswahl im Testament beeinflusst werden, indem der Erblasser das Erbrecht seines Heimatlandes wählt.
Bei Vermögen im Ausland sollten die jeweiligen nationalen Gesetze zur Erbschaftsteuer und die Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung durch Experten mit internationaler Erfahrung ratsam, um sicherzustellen, dass das Ehegattentestament in allen betroffenen Ländern wirksam und steuerlich optimal umgesetzt wird.
Mustervorlage für ein Berliner Testament
Ein Berliner Testament ist eine effektive Möglichkeit für Ehepartner, ihre Erbangelegenheiten zu regeln. Um den Prozess zu vereinfachen, kann eine Mustervorlage für ein gemeinschaftliches Testament als Ausgangspunkt dienen. Hier ein beispielhaftes Muster für ein Berliner Testament:
„Wir, [Name des ersten Ehepartners] und [Name des zweiten Ehepartners], erklären hiermit, dass wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehepartners soll der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erben und darüber frei verfügen können. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehepartners soll das verbleibende Vermögen an unsere Kinder [Namen der Kinder] gleichmäßig verteilt werden. Sollte ein Kind bereits vor uns versterben, so soll dessen Anteil an dessen Nachkommen weitergegeben werden.
Wir legen fest, dass unser gemeinschaftliches Testamentes nach dem Tod des ersten von uns nicht mehr einseitig geändert werden kann, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Klausel, die eine Änderung erlaubt. Ebenso regeln wir hiermit, dass bei einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners die Regelungen unseres Testaments auch für diesen Fall gelten und das Vermögen weiterhin unseren Kindern zukommt. Dieses Testament ist von uns beiden in vollem Einvernehmen erstellt worden.
Ort, Datum Unterschrift des ersten Ehepartners Unterschrift des zweiten Ehepartners“
Diese Mustervorlage bietet eine grundlegende Struktur für ein Berliner Testament, kann jedoch individuell angepasst werden, um spezifische Wünsche und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Eine notarielle Beurkundung wird empfohlen, um die Rechtssicherheit des Testaments zu gewährleisten.
Auseinandersetzungsverbot
Ein Auseinandersetzungsverbot ist eine spezielle Klausel, die in einem Berliner Testament aufgenommen werden kann, um die zügige und oft konfliktreiche Auseinandersetzung des Nachlasses zu verhindern. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Nachlass erst nach dem Tod des überlebenden Ehepartners vollständig und abschließend verteilt wird. Das Auseinandersetzungsverbot legt fest, dass die Erben – oft die gemeinsamen Kinder – erst dann Ansprüche auf ihren Erbteil geltend machen dürfen, wenn auch der zweite Ehepartner verstorben ist.
Die Vorteile eines solchen Auseinandersetzungsverbots liegen auf der Hand: Es verhindert, dass der überlebende Ehepartner bereits zu Lebzeiten des ersten Verstorbenen mit Erbansprüchen konfrontiert wird, was insbesondere bei hohen Vermögenswerten oder komplexen Nachlässen von Bedeutung sein kann. Zudem schützt es den überlebenden Ehepartner vor finanziellen Belastungen und rechtlichen Streitigkeiten, die durch frühzeitige Erbansprüche entstehen könnten.
Ein Beispiel für eine solche Klausel könnte lauten: „Die Erben sind verpflichtet, die Auseinandersetzung des Nachlasses bis nach dem Tod des überlebenden Ehepartners hinauszuschieben. Während der Lebenszeit des überlebenden Ehepartners dürfen keine Ansprüche auf Erbteile geltend gemacht oder rechtliche Schritte zur Auseinandersetzung des Nachlasses eingeleitet werden.“
Diese Regelung sorgt für eine klare und gerechte Nachlassverteilung und minimiert potenzielle Konflikte unter den Erben, indem sie die Nachlassaufteilung auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt.
Top-Beratung mit den Experten von VH24
Bei der Erstellung eines Berliner Testaments müssen viele juristische Feinheiten beachtet werden. Schon die Wahl der richtigen Form kann schwierig werden. Oftmals sind auch Auseinandersetzung mit der Familie vorprogrammiert, da es sich de jure um eine Enterbung der eigenen Kinder handelt.
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