Erbschaften sind ein zentraler Aspekt des Vermögensübergangs zwischen Generationen und betreffen jeden früher oder später im Leben. Besonders relevant ist die Frage, wie und in welchem Umfang Enkel von einer Erbschaft profitieren können.
In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte der Erbschaft für Enkelkinder beleuchten. Dazu gehören die gesetzliche Erbfolge, testamentarische Verfügungen, steuerliche Überlegungen und viele weitere wichtige Punkte.
Die gesetzliche Erbfolge und Enkel
Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer im Falle eines Erbfalls in welcher Reihenfolge erbt, sofern kein Testament vorliegt. Diese Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und teilt die Erben in verschiedene Ordnungen ein.
Enkel zählen laut gesetzlicher Erbfolge zur zweiten Ordnung. Das bedeutet, dass sie nur dann erben, wenn das Kind des Erblassers (also ihre Eltern) vorverstorben ist. Leben die Eltern noch, werden die Enkel von der Erbfolge in der Regel ausgeschlossen. Sie treten nur dann in die Erbfolge ein, wenn ihre Eltern nicht mehr leben, und erben dann den Anteil, den ihr Elternteil erhalten hätte.
Beispiel:
Ein Erblasser hat zwei Kinder, eines davon ist bereits verstorben und hinterlässt zwei Kinder (also die Enkel des Erblassers). Das überlebende Kind des Erblassers erbt die Hälfte des Nachlasses. Die beiden Enkelkinder teilen sich die andere Hälfte und erben jeweils ein Viertel.

Erbschaft für Enkel durch testamentarische Verfügung
Um sicherzustellen, dass Enkel direkt erben, kann ein Erblasser ein Testament aufsetzen. In diesem Rahmen der gesetzlichen Erbfolge kann der Erblasser seine Enkel als Erben einsetzen, unabhängig davon, ob deren Eltern noch leben.
Es gibt verschiedene Formen testamentarischer Verfügungen, die relevant sein können:
- Erbeinsetzung: Enkel können als alleinige Erben oder als Miterben zusammen mit anderen Familienmitgliedern eingesetzt werden.
- Vermächtnis: Der Erblasser kann den Enkeln bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge vermachen, ohne sie als Erben einzusetzen.
Ein Testament ermöglicht es, die starre gesetzliche Erbfolge zu umgehen und den eigenen Wünschen entsprechend zu gestalten. Dies sollte jedoch sorgfältig geplant werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein Anwalt für Erbrecht kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihr Testament ordnungsgemäß und den rechtlichen Vorgaben entsprechend verfassen, können Sie in diesem Artikel nachlesen.
Erbschaft Enkel: Diese Steuern fallen an
Wenn Enkel eine Erbschaft antreten, fallen oft Erbschaftssteuern an. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, dem Wert des Erbes und den jeweils geltenden Steuerfreibeträgen. Enkel zählen zur Steuerklasse I, was ihnen im Vergleich zu weiter entfernten Verwandten steuerliche Vorteile verschafft.
Steuerklassen im Überblick:
- Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder und Enkelkinder (wenn deren Eltern verstorben sind)
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern usw.
- Steuerklasse III: Alle übrigen Erben
In Steuerklasse I steht Enkelkindern ein Freibetrag von 200.000 Euro zu. Das bedeutet, dass dieser Betrag steuerfrei vererbt werden kann. Der übersteigende Betrag wird dann nach den geltenden Steuersätzen besteuert, die zwischen 7 % und 30 % liegen, abhängig von der Höhe des zu versteuernden Erbes.
Beispielrechnung: Erbschaftssteuer bei einer Immobilie im Wert von 700.000 €
Angenommen, ein Enkelkind erbt eine Immobilie im Wert von 700.000 Euro. Hierbei muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Sehen wir uns die Berechnung der Steuern an:
Schritt 1: Abzug des Freibetrags
Zunächst wird der steuerfreibetrag von 200.000 Euro vom Wert der Immobilie abgezogen. Es verbleiben 500.000 Euro, die versteuert werden müssen.
Schritt 2: Anwendung des Steuersatzes
Für die ersten 75.000 Euro über dem Freibetrag beträgt der Steuersatz 7 %. Für die nächsten 300.000 Euro liegt der Steuersatz bei 11 %, und für den Rest bei 15 %.
- 75.000 Euro x 7 % = 5.250 Euro
- 300.000 Euro x 11 % = 33.000 Euro
- 125.000 Euro x 15 % = 18.750 Euro
Schritt 3: Summierung der Steuerbeträge
Die gesamte Erbschaftssteuer beträgt somit: 5.250 Euro + 33.000 Euro + 18.750 Euro = 57.000 Euro
Das Enkelkind müsste also 57.000 Euro Erbschaftssteuer entrichten.

Erbschaftssteuer durch Schenkungen verringern
Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu senken, besteht darin, bereits zu Lebzeiten Schenkungen vorzunehmen. Schenkungen unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht, jedoch gelten hier ähnliche Freibeträge wie bei der Erbschaft.
Der Vorteil von Schenkungen liegt darin, dass der Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden kann. Großeltern können ihren Enkeln somit alle zehn Jahre bis zu 200.000 Euro steuerfrei schenken.
Durch eine kluge Planung lassen sich so größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen und die Erbschaftssteuer im späteren Erbfall deutlich reduzieren. Alles wichtige zum Thema Schenkungen könne Sie hier nachlesen.
Freibeträge und Schenkungssteuer
Freibeträge spielen eine entscheidende Rolle bei Erbschaften und Schenkungen. Wie bereits erwähnt, beträgt der Freibetrag für Enkel 200.000 Euro, sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer besteht darin, dass die Erbschaftssteuer den gesamten Nachlass betrifft, während sich die Schenkungssteuer auf einzelne Vermögensübertragungen bezieht. Eine geschickte Aufteilung von Schenkungen über mehrere Jahre hinweg kann daher erhebliche Steuerersparnisse bringen. Sie können den Schenkungsfreibetrag alle 10 Jahre ausschöpfen und dadurch die Zahlung von Steuern vermeiden.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kommt dann zum Tragen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, die den Pflichtteil eines gesetzlichen Erben schmälern. Pflichtteilsberechtigte Personen können dann verlangen, dass die Schenkungen bei der Berechnung ihres Pflichtteils berücksichtigt werden.
Dieser Anspruch gilt besonders für Kinder und, wenn diese bereits verstorben sind, für deren Kinder (also die Enkel). Der Pflichtteilsergänzungsanspruch verhindert, dass der Erblasser durch Schenkungen die Pflichtteilsansprüche umgeht.
Pflichtteil für Enkel
Auch wenn Enkel nicht direkt durch die gesetzliche Erbfolge bedacht werden, haben sie unter bestimmten Umständen einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch tritt in Kraft, wenn das Kind des Erblassers (also die Eltern der Enkel) bereits verstorben ist oder enterbt wurde. Doch wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?
Der Pflichtteil für Enkel beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Pflichtteil kann in Geld verlangt werden und besteht auch dann, wenn ein Testament vorliegt, das die Enkel von der Erbfolge ausschließt.
Beispiel:
Hinterlässt ein Erblasser ein Enkelkind als einzigen Erben und hätte das verstorbene Kind des Erblassers Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses gehabt, so beträgt der Pflichtteil des Enkels ein Viertel des Nachlasses.
Enterbung von Enkeln
Es ist möglich, Enkel zu enterben, indem der Erblasser dies ausdrücklich in einem Testament festlegt. Allerdings haben Enkel in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn das Kind des Erblassers bereits verstorben ist.
Die Enterbung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa aufgrund persönlicher Differenzen oder um das Vermögen an andere Familienmitglieder zu verteilen. Es ist jedoch ratsam, bei der Enterbung rechtlichen Rat von einem Anwalt für Erbrecht einzuholen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtssicher ist und keine unerwünschten Folgen nach sich zieht.

10. Minderjährige Enkel als Erben
Minderjährige Enkel können ebenfalls erben, doch gelten hier besondere rechtliche Bestimmungen. Da sie nicht voll geschäftsfähig sind, müssen ihre Eltern oder gesetzliche Vormünder das Erbe verwalten, bis sie volljährig werden.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Ein Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung des Erbes bis zur Volljährigkeit des Enkels und sorgt dafür, dass das Vermögen im Sinne des Erblassers verwendet wird.
Zusätzlich kann im Testament festgelegt werden, wie das Erbe verwendet werden soll, um sicherzustellen, dass das Vermögen nicht unkontrolliert ausgegeben wird.
11. Erbschaft für Urenkel
Auch Urenkel können unter bestimmten Umständen erben, insbesondere wenn sowohl ihre Eltern als auch Großeltern bereits verstorben sind. In diesem Fall treten sie in die Erbfolge ein und erben den Anteil, der ihren Vorfahren zugestanden hätte.
Da Urenkel weiter entfernt mit dem Erblasser verwandt sind, gelten für sie höhere Erbschaftssteuersätze und niedrigere Freibeträge. Der steuerfreibetrag für Urenkel beträgt nur 100.000 Euro. Eine testamentarische Regelung ist oft notwendig, um den Nachlass nach den Wünschen des Erblassers zu verteilen.
Beispiel:
Ein Erblasser hat keine lebenden Kinder oder Enkel und möchte, dass sein Vermögen an seine Urenkel geht. Es ist wichtig, dies im Testament klar festzulegen, um sicherzustellen, dass die Urenkel erben und der Nachlass nicht an entferntere Verwandte fällt.
Erbschaft Enkel: Top-Beratung mit den Partnerkanzleien von VH24
Die Erbschaft für Enkel ist ein komplexes Thema, das einer sorgfältigen Planung bedarf. Die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und steuerliche Aspekte müssen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Durch die Erstellung eines Testaments und gezielte Schenkungen können Großeltern sicherstellen, dass ihr Vermögen nach ihren Wünschen weitergegeben wird und unnötige Steuerbelastungen vermieden werden.
Für die konkrete Umsetzung und Beratung ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht oder Steuerberater hinzuzuziehen, um rechtliche Fallstricke zu umgehen und die bestmögliche Lösung für die Familie zu finden.
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