Bei einer Erbschaft handelt es sich um einen Erwerb von Todes wegen und alle solchen Erwerbe müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Gleiches gilt auch für bereits zu Lebzeiten getätigte Schenkungen. Worauf Sie dabei alles achten müssen, wann eine Erbschaft nicht meldet werden muss und wie Sie vorgehen können, wenn Sie Probleme bei der fristgerechten Zahlung der Erbschaftsteuer haben, erfahren Sie in unserem Artikel.
Warum muss eine Erbschaft dem Finanzamt gemeldet werden?
Vermögenserwerbung durch Erbschaften oder Schenkungen ist für viele Menschen die einzige Möglichkeit, ein kleines oder auch größeres Vermögen zu erwerben. Gegebenenfalls werden auf diesen Erwerb Steuern fällig.
Gerade in Deutschland wird der Verdacht auf Steuerhinterziehung bei Privatleuten streng verfolgt. Daher sollten Sie das Finanzamt immer rechtzeitig informieren, sodass gar nicht erst ein Anfangsverdacht entsteht.
Diese Fristen müssen Sie einhalten
Wenn Sie als Erbe eine Erbschaft antreten, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis über den Vermögenserhalt das zuständige Finanzamt informieren. Die gleiche Frist gilt auch bei einer Schenkung, denn auch hier kann gegebenenfalls eine Schenkungsteuer fällig sein.
Bei einer Schenkung müssen sowohl der Schenkende als auch die beschenkte Person dies dem Finanzamt melden. In der Regel reicht dafür ein formloses Schreiben, welches Sie bei dem zuständigen Finanzamt des Erblassers beziehungsweise Schenkenden einreichen.
Welche Daten müssen dem Finanzamt gemeldet werden?
Wenn Sie die Anzeige des Erwerbs beim Finanzamt melden, sollten Sie die folgenden Informationen an das Finanzamt übermitteln.
Zunächst einmal gehört auf das Schreiben der Name, die Steueridentifikationsnummer, der Beruf und der Wohnsitz; sowohl des Erblassers als auch des Erben. Notieren Sie auch den Todestag und Sterbeort des Erblassers oder der Erblasserin.
Auch die Art der Verwandtschaft zwischen Ihnen und dem Erblasser sollte vermittelt werden. Des Weiteren verlangt das Amt eine Auflistung der durch die Erbschaft erhaltenen Gegenstände und Vermögenswerte sowie Informationen über die Rechtsgrundlage der Erbschaft, also etwa gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis oder testamentarische Verfügung.
Letztlich will das Finanzamt auch Informationen über frühere Schenkungen des Erblassers. Denn gegebenenfalls haben Pflichtteilsberechtigte hier die Aussicht auf eine Ausgleichszahlung. Mehr zum Thema Schenkungen und Ausgleichszahlungen erfahren Sie hier.

In diesen Szenarien müssen Sie keine Meldung beim Finanzamt machen
Auch wenn eine Erbschaft in der Regel der Anzeigepflicht unterliegt, ist eine Meldung in vielen Fällen nicht zwingend notwendig, da dies bereits andere für Sie erledigen.
Sollte eine Erbschaft durch ein notariell geöffnetes Testament erfolgen, informiert das zuständige Nachlassgericht das Finanzamt über die Erbschaft. Gleiches gilt für Schenkungen, insofern diese von einem Notar beglaubigt worden sind.
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Der Sinn der Meldung der Erbschaft beim Finanzamt ist die Ermittlung der Steuern, die Sie als Erbe begleichen müssen. Allerdings wird in vielen Fällen keine Erbschaft und Schenkungsteuer berechnet, da in Deutschland in beiden Fällen großzügige Freibeträge gelten.
Wir haben für Sie einen Überblick erstellt:
Verhältnis zum Erblasser | Freibetrag | Steuerklasse |
Ehepartner und eigetragene Lebenspartner | 500.000 € | 1 |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 € | 1 |
Enkel mit verstorbenen Eltern | 400.000 € | 1 |
Urenkel, Eltern und Großeltern | 100.000 € | 1 |
Geschwister, Neffen und Nichten | 20.000 € | 2 |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000 € | 2 |
Geschiedene Ehepartner und getrennte Lebenspartner | 20.000 € | 2 |
Alle sonstigen Erben | 20.000 € | 3 |
Wenn Sie eine Erbschaft antreten, deren Wert den Freibetrag nicht überschreitet, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen. Die über dem Freibetrag liegende Summe wird dann mit der Erbschaftssteuer der entsprechenden Steuerklasse verrechnet.
Erbschaftsteuererklärung
Ist Ihr Anteil an der Erbschaft größer als die gewährten Freibeträge, zum Beispiel weil es sich um Immobilien handelt oder Sie kein naher Verwandter sind, erhalten Sie vom Finanzamt die Aufforderung eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen.
Bei mehreren Erben können Sie auch gemeinsam als Erbengemeinschaft eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. In der Regel haben Sie 1 Monat Zeit, die Erklärung abzugeben. Eine Verlängerung ist aber grundsätzlich auch möglich.
Eine Erbschaftssteuererklärung sollten Sie nur abgeben, wenn Sie das Finanzamt ausdrücklich dazu auffordert. Dazu hat das Finanzamt 4 Jahre Zeit. Nach dieser Frist verjährt der staatliche Anspruch auf eine Erbschaftsteuer und Sie müssen dementsprechend nichts zahlen.

Inhalt der Erbschaftssteuererklärung
Wie bei der formlosen Meldung müssen Sie bei der Erbschaftsteuererklärung alle Ihnen vermachten Gegenstände und Vermögenswerte des Nachlasses auflisten. Auf Grundlage dieser Auflistung wird die Höhe der Erbschaftssteuer berechnet.
Die Höhe der Erbschaftsteuer lässt sich allerdings noch verringern.
Nachlassverbindlichkeiten
Eine Erbschaft ist auch immer mit Kosten verbunden. Dazu zählen vor allem die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Alle Erben sind verpflichtet, für diese aufzukommen – entweder mit dem eigenen Vermögen oder durch direkte Finanzierung aus dem Nachlass. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die Kosten für die Beerdigung, Schulden des Erblassers, die Testamentsöffnung oder den Erhalt des Erbscheins.
Die Nachlassverbindlichkeiten werden auf den gesamten Nachlass angerechnet, sodass sich prozentual die Erbschaftsteuer verringert oder sogar ganz wegfällt. Für Beerdigungskosten gilt Beispielsweise eine Pauschale von 10 300 Euro, die Sie ohne Nachweis auf den Nachlass anrechnen können. Höhere Kosten unterliegen der Nachweispflicht.
Anzeigepflichten
Eine Erbschaft lässt sich nicht vom Finanzamt verheimlichen, auch wenn keine formelle Meldung erfolgt. Viele Institutionen unterliegen der sogenannten Anzeigepflicht und müssen dem Finanzamt den entsprechenden Todesfall melden.
Zu diesen Institutionen zählt zum Beispiel das Standesamt, der Notar und das Nachlassgericht, zum Beispiel wenn ein Erbschein beantragt wird. Auch Banken und Sparkassen müssen das Finanzamt über den Tod einer kontoführenden Person informieren, außer der auf dem Konto liegende Betrag ist kleiner als 5000 Euro. Versicherungen sind ebenfalls verpflichtet, den Tod eines Kunden beim Finanzamt zu melden.
Erbschaftsteuerbescheid
Sobald Sie Ihre Erbschaftsteuererklärung abgeben haben, schickt Ihnen das Finanzamt zeitnah einen Erbschaftsteuerbescheid zu, dem Sie die Höhe der Erbschaftsteuer entnehmen können. Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, haben Sie einen Monat Zeit, Einspruch beim Finanzamt zu erheben. Wird dieser Abgelehnt, können Sie eine Klage beim Finanzgericht einreichen.
Wann wird die Erbschaftssteuer fällig?
Ist der Erbschaftssteuerbescheid bei Ihnen eingegangen, haben Sie 1 Monat Zeit, die Summe an das Finanzamt zu zahlen. Nicht in allen Fällen ist das jedoch einfach. Gerade wenn eine Immobilie vererbt wird, in der Sie wohnen möchten, kann es zu Problemen kommen, wenn die Immobilie für die Begleichung der Erbschaftssteuer verkauft werden müsste. Allerdings sieht das deutsche Erbrecht hier verschiedene Möglichkeiten vor, um den Erben zu unterstützen. Hierzu zählt zum Beispiel die Möglichkeit der Ratenzahlung. Weitaus öfter kommt es aber zur Anwendung einer sogenannten Stundung.

Stundungen und Erbschaftssteuer
Bei einer Stundung handelt es sich um einen vom Gesetz vorgesehenen Aufschub der Erbschaftssteuer. Dabei gibt es keine Maximalfrist, allerdings sollten Sie hier mit realistischen Zeiträumen rechnen. Eine Stundung um 10 Jahre kommt nur in seltenen Fällen vor. Oftmals beträgt der Zeitraum der Stundung nur einige Monate bis zu ein paar Jahre. Letztendlich wird das immer von Fall zu Fall ganz individuell entschieden, je nach Ihrer persönlichen finanziellen Lage.
Wenn Sie eine Immobilie erhalten, die Sie nicht verkaufen möchten, haben Sie verschiedene Wege, einen Verkauf abzuwenden und die notwendige Steuer dennoch zu bezahlen. Neben der Stundung und Ratenzahlungen können Sie auch eine Hypothek auf das Haus aufnehmen und die Summe zur Begleichung der Erbschaftssteuer nutzen.
Kompetente Beratung mit den Experten von Recht auf Pflichtteil
Eine Erbschaft ist oft eine juristisch komplexe Angelegenheit. Neben den ordinären Auseinandersetzungen mit der Erbengemeinschaft oder dem Nachlassgericht kann auch die Beschäftigung mit dem Finanzamt nervenaufreibend sein, gerade wenn Sie nicht mit der Höhe der Ihnen auferlegten Erbschaftssteuer zufrieden sind.
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