Viele Menschen scheuen sich vor der Frage, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Als Folge werden die meisten Erbschaften in Deutschland ohne ein ordentliches Testament vollzogen. Die gesetzliche Erbfolge kommt dann zum Einsatz, was oft zu Streit innerhalb der Familie führt. Um das zu verhindern, sollten Sie sich frühzeitig mit den Themen Erbschaft und Testamenten beschäftigen. Allerdings gibt es in Deutschland viele verschiedene Arten von Testamenten. Damit die Entscheidung leichter fällt, welches Testament für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Testamentsarten zusammengestellt.
Erbschaft ohne Testament – Die gesetzliche Erbfolge
In Deutschland kommt bei den meisten Erbschaften die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Nachkommen in verschiedene Ordnungen unterteilt. Hier eine Übersicht:
1. Ordnung: Kinder, Enkel und weitere direkte Nachfahren der Kinder des Verstorbenen
2. Ordnung: Eltern, Geschwister und weitere Nachkommen der Eltern des Erblassers
3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tante und deren weitere Abkömmlinge
4. Ordnung: Urgroßeltern, Großonkel, Großtante und deren Abkömmlinge
Bei der gesetzlichen Erbfolge wird nur innerhalb einer Ordnung vererbt. Das Erbe wird dann zu gleichen Teilen zwischen den Erben der jeweiligen Ordnung aufgeteilt. Wichtig ist außerdem das Ehegattenerbrecht. Dieses legt fest, dass Ehepartner immer erbberechtigt sind. Die Höhe ist dabei von der Ordnung der anderen Erben sowie des Stands der Gütergemeinschaft derabhängig.
Hinterlässt zum Beispiel ein Erblasser einen Ehepartner und zwei Kinder, stehen dem Ehepartner 1/3 des Nachlasses zu. Der Rest wird zu gleichen Teilen zwischen den Kindern aufgeteilt.
Welche Testamentarten gibt es?
Um die Übersicht der verschiedenen Arten von Testamenten besser zu verstehen, werden sie in formale und Sondertestamente eingeteilt. Innerhalb dieser Ordnungen gibt es zahlreiche Untergruppierungen, auf die wir im Folgenden eingehen werden. So sind Sie in der Lage, eine informierte Entscheidung zu treffen, welches Testament für Sie am geeignetsten ist.
Die formalen Testamente
Wenn bei einer Erbschaft ein Testament aufgestellt wird, handelt es sich in den meisten Fällen um ein formales Testament. Hierbei wird noch mal zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Testamenten unterschieden, wobei die Hauptunterscheidung eher eine Formsache ist, als eine auf den Inhalt bezogene Unterscheidung.

Nicht öffentliches Testament
Ein Testament gilt als nicht öffentliches Testament, wenn es privat verfasst wurde und in Ihrem Zuhause gelagert wird. Grundsätzlich hat jede Person über 18 Jahre die Möglichkeit, ein eigenhändiges Testament zu schreiben, um so ihren letzen Willen gemäß den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Allerdings ist das Erbrecht in Deutschland äußerst komplex und viele juristische Feinheiten müssen beachtet werden. Im schlimmsten Fall kann Ihr Testament aufgrund mangelnder Formsachen angefochten werden und seine Gültigkeit verlieren. Wenn Sie sich dennoch entscheiden, ein eigenhändiges Testament aufzusetzen, erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie alles beachten müssen.
Öffentliches Testament
Die Aufsetzung eines öffentlichen Testaments ist aus juristischer Perspektive die bessere Option. Hierbei wird das Testament von einem Notar beglaubigt und ist so gegen jegliche juristische Anfechtungsversuche geschützt. Dieses notarielle Testament wird in der Regel beim Notar oder zuständigem Verwaltungsgericht bis zu Ihrem Todesfall aufbewahrt.
Durch die Beratung von einem Notar können Sie Ihr Testament wasserdicht gestalten, sodass es später nicht angefochten werden kann. Außerdem kann Ihnen ein Notar bei allen rechtlichen Fragen unterstützen und den im Erbrecht zugesicherten Gestaltungsspielraum vollständig ausnutzen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille gemäß Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.
Das Einzeltestament
Das Einzeltestament ist die gängigste Form des Testaments in Deutschland. Hierbei handelt es sich um die „Normalform“ eines Testaments, welches von einer Einzelperson individuell verfasst wird.
Durch ein Einzeltestament können Sie die Verteilung Ihres Nachlasses selbst regulieren, individuelle Wünsche festlegen und die Annahme der Erbschaft an bestimmte Bedingungen knüpfen.
Das gemeinschaftliche Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann in Deutschland nur von Ehepaaren oder Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verfasst werden. Die Beziehung zwischen den beiden Personen muss also juristisch formalisiert sein, damit das gemeinschaftliche Testament gültig ist.
Auch bei dieser Testamentsart werden wieder verschiedene Unterarten differenziert, die alle ihre eigenen Vor- und Nachteile haben.
Gleichzeitig gemeinsames Testament
De facto handelt es sich bei einem gleichzeitig gemeinsamen Testaments um zwei individuelle Testamente, die de jure aber als ein gemeinsames Testament betrachtet werden. Die Inhalte der Testamente sind hierbei unabhängig voneinander und nicht aufeinander bezogen.
Bei dieser Testamentsform begünstigen sich beide Eheleute nicht in ihren Testamenten, sondern setzen andere Personen als ihre Erben ein. Das gleichzeitig gemeinsame Testament wird häufig eingesetzt, wenn einer der Ehepartner Kinder aus einer vorherigen Ehe hat und diese in seinem Testament begünstigen möchte.
Gegenseitiges Testament
Zwar werden auch bei den gegenseitigen Testamenten zwei Einzeltestamente erstellt, allerdings nehmen diese aufeinander Bezug und die Eheleute setzen sich in der Regel als Begünstigte gegenseitig ein.
Wechselbezügliches Testament
Das wechselbezügliche Testament ist etwas komplizierter als die vorherigen Testamentsformen. Bei dieser Testamentsart wird ein Testamanent aufgesetzt, in welchem gemeinsame Verfügungen formuliert werden.
Zwischen den Verfügungen im Testament besteht ein juristisches Abhängigkeitsverhältnis. In Fachkreisen wird auch von einer Bindungswirkung gesprochen. Diese Bindungswirkung sorgt dafür, dass die Verfügung der einen Person nur seine Gültigkeit behält, wenn die Verfügung der anderen Person eingehalten wird. Im Umkehrschluss kann das wechselbezügliche Testament also nicht mehr verändert werden, wenn der Todesfall einer Person eintritt.
Berliner Testament
Bei dem Berliner Testament handelt es sich um eine Sonderform des wechselbezüglichen Testaments, welches sich gerade in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit erfreut. Durch ein Berliner Testament werden die Eheleute immer als Alleinerben eingesetzt, was den Lebensunterhalt des überlebenden Ehepartners sichern soll. Gemeinsame Kinder oder andere Erben können Ihre Erbschaft erst dann antreten, wenn beide Eheleute verstorben sind.
De jure bedeutet die Verwendung eines Berliner Testaments die Enterbung der eigenen Kinder, die dann gegebenenfalls Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen können. Allerdings passiert das nur in seltenen Fällen, schließlich handelt es sich keine richtige Enterbung, denn die Kinder erben ja zu einem späteren Zeitpunkt. Mehr über das Thema Enterbung und Kinder können Sie in diesem Artikel erfahren.

Sondertestamente
Wie der Name bereits vermuten lässt, werden Sondertestamente nur in speziellen Situationen und Umständen eingesetzt. Grundsätzlich werden hier drei Testamentsformen unterschieden, auf die wir im Einzelnen eingehen werden.
Nottestament
Ein Nottestament kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Person in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt und keine Zeit ist, ein ordentliches Testament zu verfassen. Allerdings hat diese Art von Testament nur eine Gültigkeit von 3 Monaten, sollte die betroffene Person diese Zeit überleben. Außerdem muss die Person noch in Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein, damit die Testierfähigkeit später nicht angezweifelt werden kann.
Auch hier werden wieder drei Arten unterschieden, die eine Testamentsverfassung im Notfall ermöglichen.
Dreizeugen Testament
Bei einem Dreizeugen Testament wird es der betroffenen Person ermöglicht, ein Testament mündlich aufzusetzten. Die drei Zeugen halten den letzten Willen des Erblassers schriftlich fest und unterschreiben das Dokument hinterher.
Bürgermeister Testament
Im Grunde bestehen zwischen dem Dreizeugen Testament und dem Bürgermeistertestament keine großen Unterschiede. Bei einem Bürgermeistertestament wird ein Bürgermeister oder vergleichbarer Amtsträger als einer der drei notwendigen Zeugen eingesetzt.
Durch die Vertrauenswürdigkeit eines solchen Amtsträgers soll die Rechtssicherheit des Nottestaments untermauert werden.
Seetestament
Kommt es auf internationalen Gewässern zu einer Notlage, kommt das sogenannte Seetestament zum Einsatz. Auch hier fungieren drei Zeugen wieder als Garant für die Rechtssicherheit des Testaments.
Allerdings muss das Schiff unter deutscher Flagge segeln und nicht an einem inländischen Hafen ankern. Nur so erhält das Seetestament seine Gültigkeit.
Behindertentestament
Ein Behindertentestament wird immer dann verwendet, wenn mindestens einer der Erben eine Behinderung oder andere Erkrankung hat, die eine dauerhafte Pflege benötigt. Diese Testamentsart soll verhindern, dass der Nachlass auf die vom Sozialstaat erbrachten Leistungen angerechnet wird, wodurch alles oder ein Großteil des Erbes an den Staat gehen würde.
Das Behindertentestament hat verschiedene strukturelle Besonderheiten. Essentiell ist die Bestimmung der behinderten Person als Vorerben und einer anderen als Nacherben. Der Vorerbe erhält nach dem Todesfall formell den Nachlass, kann über diesen allerdings nicht frei verfügen. Es muss also auch ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der als Nachlassverwalter fungiert und darauf achtet, dass der Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers verwendet wird.
Häufig ist in einem Behindertentestament genau bestimmt, wofür der Nachlass eingestetzt werden soll. In der Regel sind das besondere Therapieplätze, bestimmte Hobbys oder Urlaub. Der Nachlassverwalter achtet darauf, dass durch die Erbschaft die Lebensqualität der erkrankten Person verbessert wird, ohne dass diese ihren Anspruch auf Sozialleistungen verliert.
Nach dem Tod der erkrankten Person geht der Nachlass an den im Testament bestimmten Nacherben. So bleibt das Vermögen innerhalb der Familie und wird nicht für bezogene Sozialleistungen vom Staat getilgt.
Bedürftigskeitstestament
Das Bedürftigskeitstestament verfolgt die gleichen Ziele wie ein Behindertentestament. Auch hier soll verhindert werden, dass der Nachlass durch bezogene Sozialleistungen getilgt wird. Allerdings wird diese Testamentsart immer dann eingesetzt, wenn einer der Erben Sozialleistungen wie etwa Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht.
Wie beim Behindertentestament wird auch hier ein Vor- und Nacherbe bestimmt, wobei der Vorerbe immer die Person ist, die Sozialleistungen vom Staat bezieht. Es wird ebenfalls ein Nachlassverwalter eingesetzt, der darauf achtet, dass die Bezüge immer so getaktet sind, dass der Vorerbe nicht seinen Anspruch auf Sozialleistung verwirkt. Der betroffene Erbe kann also ebenfalls nicht frei über die Erbschaft verfügen.
Nach dem Tod des Vorerben geht der Nachlass an den Nacherben und das Vermögen bleibt so innerhalb der eigenen Familie.
Welche Alternativen gibt es neben einem Testament
Um Ihre Erbschaft zu regulieren, müssen Sie nicht immer auf ein Testament zurückgreifen. Neben der gesetzlichen Erbfolge haben Sie drei weitere Möglichkeiten, die Verteilung Ihres Nachlasses zu bestimmen.
Vermächtnis
Eine gängige Alternative zu einer Erbschaft durch ein Testament ist ein sogenanntes Vermächtnis. Dabei werden bestimmte Wertgegenstände oder Geldsumme des Todes wegen an eine im Vermächtnis bestimmte Person vermacht.
Die im Vermächtnis bestimmte Person hat keinen rechtlichen Status als Erbe und muss somit im Falle eines Erbstreits nicht mit berücksichtigt werden. So können Sie als Erblasser auch nichtverwandte Personen begünstigen.
Vorteile Vermächtnis
Ein Vermächtnis bietet dem Erblasser mehr Möglichkeiten als ein herkömmliches Testament. Durch ein Vermächtnis haben Sie also mehr Gestaltungsspielraum und weniger Einschränkungen. Sie können einer Person einen bestimmten Vermögenswert zukommen lassen, ohne dass sich diese Person mit der Erbengemeinschaft auseinandersetzen muss.
Sie müssen den Vermächtnisnehmer nicht selbst bestimmen und können dies einem der Erben oder einer anderen Person überlassen. So können Sie zum Beispiel bestimmen, dass das Kind, welches am besten das Studium beendet, Ihr Unternehmen erhalten soll. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine noch nicht geborene oder gezeugte Person als Vermächtnisnehmer zu ernennen. Wenn Sie also Ihrer zukünftigen Enkelin einen Geldbetrag vermachen wollen, ist ein Vermächtnis die passende Form dafür.
Ein Vermächtnis wird zwar nicht wie eine Erbschaft behandelt, da es sich aber um einen Erwerb von Todes wegen handelt, muss auch hier die normale Erbschaftsteuer gezahlt werden. Es gelten die gleichen Freibeträge wie bei einer normalen Erbschaft. Eine genaue Übersicht zum Thema Erbschaftssteuer finden Sie auf unserer Webseite.
Schenkung
Auch die Schenkung ist ein beliebtes Mittel, um eine Person zu begünstigen, ohne diese formal als Erben einzusetzen. Die Schenkung wird bereits zu Lebzeiten vollzogen und ist häufig durch steuerrechtliche Gründe motiviert. Zwar wird auch bei der Schenkung eine Schenkungssteuer fällig, allerdings verringert sich dadurch der Wert des Nachlasses, wodurch etwaige Erbschaftssteuern durch Einhaltung der Freibeträge umgangen werden können.
Häufig ist aber auch die Schenkung steuerfrei, da auch hier großzügige Freibeträge gelten.
Erbvertrag
Bei einem Erbvertrag kann der Erblasser das Erbe an bestimmte Bedingungen knüpfen. So kann die Person zum Beispiel bestimmen, dass ein Erbe seinen Teil nur erhält, wenn er das Unternehmen des Verstorbenen weiterführt.
Ein Erbvertrag macht vor allem für unverheiratete Paare Sinn. Wenn Sie mit Ihrem Partner in keiner Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben, ist Ihr Partner nicht per Gesetz erbberechtigt. Mit einem Erbvertrag kann dies umgangen werden. Allerdings können Sie einen Erbvertrag nicht selber verfassen, sondern müssen dies immer gemeinsam mit einem Notar machen, der den Erbvertrag beglaubigt.
Zusätlich haben Sie bei einem Erbvertrag einen großen Gestaltungsspielraum. So können Sie den Antritt der Erbschaft an Bedingungen knüpfen, zu deren Einhaltung sich der Begünstigte verpflichtet, wenn er die Erbschaft antreten möchte. So können Sie zum Beispiel festlegen, dass ein überlebender Partner nach dem Todesfall gepflegt werden soll.

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Das Verfassen eines Testaments kann ein schwieriges Unterfangen werden. Viele juristische Feinheiten müssen eingehalten und das Testament auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden. Bereits die Wahl des richtigen Testaments spielt dabei eine zentrale Rolle.
Um all Ihre Wünsche und Anliegen bei der Organisation des Nachlasses gewährleisten zu können, sollten Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen. Unsere Partnerkanzleien sind auf das Erbrecht spezialisiert und bieten Ihnen eine umfangreiche Rechtsberatung zum Thema Erbrecht.
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