Pflichtteil Erbe Kinder – Eine Übersicht 

Pflichtteil Erbe Kinder – Eine Übersicht 

Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, ist oft keine einfache Aufgabe. Dennoch ist eine ordentliche Organisation des Nachlasses wichtig, besonders wenn eher schwierige Verhältnisse innerhalb der eigenen Familie vorherrschen. Wer seinen Nachlass nicht an seine Kinder vererben möchte, sollte sich früh genug mit den Themen Enterbung und Pflichtteilsanspruch auseinandersetzen. Erfahren Sie in unserem Blog, ob und wie Kinder enterbt werden können, welcher Pflichtteil auch enterbten Kinder zu steht und wie Sie als enterbtes Kind Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen können. 

Was ist der Pflichtteil ?

Erbschaften sind in Deutschland umfangreich durch den Gesetzgeber reguliert. Neben der gesetzlichen Erbfolge haben Erblasser umfangreiche Möglichkeiten, die Weitergabe Ihres Nachlasses zu organisieren. 

Oftmals werden bei der individuellen Regelung der Erbschaft bestimmte Erben umgangen, beispielsweise weil ein schwieriges Verhältnis zwischen Eltern und Kindern besteht. Allerdings ist es gar nicht so einfach, nahestehende Angehörige zu enterben, denn das deutsche Erbrecht sieht in vielen Fällen einen sogenannten Pflichtteil vor. Selbst wenn eine Person enterbt wird, erhält sie in vielen Fällen dennoch einen bestimmten Teil der Erbschaft. Allerdings ist der Personenkreis, der einen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann, sehr begrenzt und enthält nur Personen aus der ersten Erbordnung. 

Erbfolge und Erben verschiedener Ordnungen 

Für eine Enterbung und die Berechnung des Pflichtteils ist die gesetzliche Erbfolge von zentraler Bedeutung – auch wenn der Erblasser zu Lebzeiten ein Testament aufgesetzt hat. Bevor wir also das Thema Pflichtteil genauer betrachten, schauen wir uns kurz die gesetzliche Erbfolge an.

Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Nachkommen in verschiedene Ordnungen unterteilt. Hier eine Übersicht:

1. Ordnung: Kinder, Enkel und weitere direkte Nachfahren der Kinder des Verstorbenen

2. Ordnung: Eltern, Geschwister und weitere Nachkommen der Eltern des Erblassers

3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tante und deren weitere Abkömmlinge

4. Ordnung: Urgroßeltern, Großonkel, Großtante und deren Abkömmlinge

Bei der gesetzlichen Erbfolge wird nur innerhalb einer Ordnung vererbt. Das Erbe wird dann zu gleichen Teilen zwischen den Erben der jeweiligen Ordnung aufgeteilt. Wichtig ist außerdem das Ehegattenerbrecht. Dieses legt fest, dass Ehepartner immer erbberechtig sind. Die Höhe ist dabei von der Ordnung der anderen Erben abhängig.

Hinterlässt zum Beispiel ein Erblasser einen Ehepartner und zwei Kinder, stehen dem Ehepartner 1/3 des Nachlasses zu. Der Rest wird zu gleichen Teilen zwischen den Kindern aufgeteilt. Alles über die Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge können Sie hier nachlesen.

Gründe für eine Enterbung 

Die Gründe für eine Enterbung können ganz unterschiedlich sein. Nicht immer spielen dabei gestörte Familienverhältnisse eine Rolle. Die häufigsten Gründe haben wir für Sie zusammengefasst: 

1.) Herrscht innerhalb der Familie ein gestörtes Verhältnis zwischen einem Kind und den Elternteilen, kommt es häufig zu einer Enterbung. 

2.) Der häufigste Grund für eine Enterbung ist jedoch das Berliner Testament. Allerdings handelt es sich hier um keine wirkliche Enterbung, schließlich erhalten die Kinder ihre ordnungsgemäße Erbschaft nach dem Todesfall des überlebenden Ehepartners. 

3.) Ein dritter Grund für eine Enterbung sind die finanziellen Verhältnisse der eigenen Kinder. Ist ein Kind zum Beispiel hoch verschuldet oder bezieht Sozialleistungen vom Staat, entscheiden sich viele Eltern für eine Enterbung, damit das hart erarbeitete Vermögen innerhalb der Familie bleibt und nicht an den Staat oder anderen Gläubigern geht. 

Welche Kinder erhalten immer einen Pflichtteil? 

Grundsätzlich haben nur Erben der ersten Ordnung Anspruch auf einen Pflichtteil. Dazu zählen also auch Enkel und Urenkel des Erblassers. Allerdings erhalten diese erst einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn die anderen Angehörigen aus der Erbfolge bereits verstorben sind. Enkelkinder haben also nur einen Pflichtteilsanspruch, wenn die leiblichen Eltern bereits verstorben sind. 

Neben leiblichen Kindern können auch Adoptivkinder einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, denn sie sind leiblichen Kindern im Erbrecht gleichgestellt. Auch Kinder des Erblassers aus einer vorherigen Ehe werden bei dem Pflichtteil berücksichtigt. 

Ansprüche als pflichtteilsberechtigtes Kind 

Auch wenn Sie von Ihren Eltern formal enterbt worden sind, haben Sie verschiedene Ansprüche, um Ihren Pflichtteil zu berechnen und geltend zu machen. Dazu zählt eine Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses sowie über alle in der Vergangenheit getätigten Schenkungen. Ebenso sollten Sie ein detailliertes Nachlassverzeichnis verlangen. 

Nachdem Sie den Wert des kompletten Nachlasses ermittelt haben, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben durchsetzen. 

Alle genannten Schritte benötigen eine aktive Mitarbeit des Enterbten. Ansprüche werden nicht automatisch ausgezahlt und auch sonst ist der Erbe oder die Erbengemeinschaft nicht verpflichtet, auf Sie zu gehen. 

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder ?

Die Enterbung von Personen der 1. Ordnung ist nur in den seltensten Fällen möglich, denn diese Personen haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils wird dabei von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie etwa der Gesamtwert des Nachlasses, die Anzahl der Kinder, die Art des Testaments oder die Art der Ehe des Erblassers. 

Als Faustregel können Sie sich merken, dass die Höhe des Pflichtteils immer genau der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Mehr über die Höhe des Pflichtteils können Sie hier erfahren.

Beispiel Pflichtteil bei 3 Kindern und einem Ehepartner 

Angenommen, eine Person hinterlässt bei ihrem Tod 3 Kinder und einen Ehepartner. Ingesamt beträgt der Wert des Nachlasses 300 000. Allerdings wird eines der Kinder im Testament ausdrücklich enterbt. Wie hoch ist der Pflichtteil für das enterbte Kind? 

Zunächst einmal greift hier das Ehegattenerbrecht und 50% des Nachlasses gehen auf den überlebenden Ehepartner über. Der Rest wird unter den Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Jedes Kind würde also laut Gesetz 1/6 beziehungsweise 50 000 erhalten. Das enterbte Kind hat laut Gesetz einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In diesem Falle wären das 1/12 beziehungsweise 25 000 Euro. 

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Pflichtteils ? 

Im Grunde sind es 3 Faktoren, die die Höhe des Pflichtteils bestimmen: 

1.) Gesamtwert des Nachlasses (dazu zählen Geld, Wertanlagen, Immobilen und Wertgegenstände)

2.) Anzahl der Kinder 

3.) Güterstand der Ehe der Eltern 

So beeinflusst der Güterstand der Ehe die Höhe des Pflichtteilsanspruchs 

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs eines enterbten Kindes hängt eng mit dem Güterstand der Ehe der Eltern zusammen. Je nachdem wie der Güterstand der Ehe organisiert ist, haben die überlebenden Ehepartner einen unterschiedlich hohen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Ist dieser geringer, erhöht sich im Umkehrschluss der Pflichtteil der Kinder. 

Pflichtteil für Kinder bei einer Zugewinngemeinschaft 

Die häufigste Form des Güterstands in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Diese gilt immer dann, wenn Eheleute keinen Ehevertrag aufsetzen. Die Zugewinngemeinschaft regelt, dass im Falle einer Erbschaft 50% des Vermögens an den überlebenden Ehepartner gehen. Der Rest wird unter den Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt. 

Pflichtteil für Kinder bei einer Gütergemeinschaft 

Bei einer mit einem Ehevertrag geschlossenen Ehe liegt häufig eine sogenannte Gütergemeinschaft vor. Das bedeutet, dass das gesamte Vermögen den Eheleuten beiden zu gleichen Anteilen gehört. Allerdings hat der überlebende Ehepartner im Falle einer Erbschaft nur Anspruch auf 1/4 des gesamten Nachlasses. Wirtschaftlich gesehen erhält der Ehepartner also 1/4 der Hälfte des Gesamtvermögens, also 1/8 des Gesamtvermögens. Dadurch erhört sich auch der Pflichtteil, den enterbte Kinder gegebenenfalls erhalten. 

Aber hier muss beachtet werden, dass der Ehepartner ja bereits vor dem Todesfall 1/2 des Gesamtvermögen besitzt. Im Falle einer Erbschaft besitzt der Ehepartner also aus wirtschaftlicher Perspektive 5/8 des gesamten Familienvermögens. 

Pflichtteil für Kinder bei einer Gütertrennung 

Wenn die Eheleute per Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart haben, orientiert sich die Höhe des Pflichtteils an der Anzahl der Kinder. Grundsätzlich gilt, dass der überlebende Ehepartner nicht weniger als die Kinder erben soll. 

Stirbt der Ehepartner und hinterlässt drei Kinder, haben sowohl der überlebende Ehepartner als auch die Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf jeweils 1/4 des gesamten Nachlasses. Der Pflichtteil würde in diesem Fall also 1/8 entsprechen. 

Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament 

Das Berliner Testament stellt eine Sonderform im Erbrecht dar, die aber dennoch in Deutschland äußert beliebt ist und immer wieder Anwendung findet. Bei einem Berliner Testament werden die jeweiligen Ehepartner als Alleinerben bestimmt. Im Umkehrschluss bedeutet das eine Enterbung der Kinder und anderer Angehöriger. 

Grundsätzlich ist die Enterbung der Kinder durch das Berliner Testament kein Problem, schließlich erben die Kinder ordnungsgemäß nach dem auch der überlebende Ehegatte verstorben ist. In selteneren Fällen kann die Regelung im Berliner Testament zu Schwierigkeiten führen, besonders dann, wenn Kinder ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen, auch wenn einer der Ehepartner noch am Leben ist. Besteht der Nachlass zum Beispiel aus einer Immobilie, kann ein solcher Anspruch zu Liquiditätsproblemen führen. Im schlimmsten Fall muss das Haus sogar verkauft werden. 

Um ein solches Szenario zu verhindern, sollten Sie vorher mit Ihren Kindern das Gespräch suchen. So können Sie noch zu Lebzeiten gegen eine vorher festgelegte Abfindungssumme einen Pflichtteilsverzicht verhandeln. 

Pflichtteilsstrafklausel 

Damit Erblasser mit einem Berliner Testament nicht mit dem oben beschriebenen Szenario konfrontiert werden, enthält das Berliner Testament eine sogenannte Pflichtteilstrafklausel. Diese soll verhindern, dass Kinder gegen den Wunsch ihrer Eltern bereits den Pflichtteil beim ersten Todesfall geltend machen.

Sollten Kinder im Falle des Todes eines Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen, werden Sie automatisch von der späteren Erbschaft gestrichen. Das bedeutet, dass nach dem Tod des zweiten Elternteils das Kind nicht das gesamte ihr zustehende Erbe erhält, sondern ebenfalls lediglich den Pflichtteil. Diese Strafklausel macht die Inanspruchnahme des Pflichtteils unattraktiv. 

Pflichtteilsentziehung der Kinder 

In Deutschland ist eine komplette Enterbung der eigenen Kinder nur in ganz seltenen Fällen möglich. Welche Szenarien eine vollumfängliche Enterbung ermöglichen, können Sie unserer Übersicht entnehmen:

1.) Der Pflichtteilsberechtigte hat dem Erblasser oder anderen Verwandten mit dem Tode gedroht.

2.) Der Pflichtteilsberechtigte hat ein schweres Verbrechen gegen den Erblasser oder andere Verwandte begangen. Zu schweren Verbrechen zählen zum Beispiel Körperverletzung oder Diebstahl – Beleidigungen zählen jedoch nicht dazu.

3.) Der Pflichtteilsberechtigte hat eine Straftat begangen, für die er zu einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr verurteilt wurde oder mindestens ein Jahr in einer psychiatrischen Einrichtung verbringen musste. In einer solchen Situation ist der wirtschaftliche Vorteil, der sich aus dem Pflichtteil ergeben würde, nicht zumutbar und kann dementsprechend entzogen werden.

Erbverzicht

Eine einfachere Möglichkeit, den Pflichtteil ungültig zu machen, ist ein sogenannter Erbverzicht. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, die festhält, dass der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteil verzichtet.

Oft wird für eine solche Verzichtserklärung eine Abfindung verlangt, die zwischen den Anwälten der beiden Parteien ausgehandelt wird.

Pflichtteil für Kinder bereits zu Lebzeiten verlangen

Das Erbrecht sieht die Möglichkeit vor, seinen Pflichtteil bereits zu Lebzeiten des Erblassers einzufordern. Dieser ist dazu aber nicht verpflichtet und kann die Forderung jederzeit ablehnen.

Wenn der Erblasser einer Auszahlung zu Lebzeiten zustimmt, muss der Pflichtteilsberechtigte in der Regel auf seinen Pflichtteil im eigentlichen Erbfall verzichten.

Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten verringern 

Auch wenn eine Pflichtteilentziehung in der Regel sehr schwer zu erreichen ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, den Ihren Kindern zustehenden Pflichtteil zu verringern. 

1.) Sie verhandeln mit Ihrem Kind einen Pflichtteilsverzicht, wodurch Ihr Kind offiziell auf den ihm zustehenden Pflichtteil verzichtet. Häufig wird dabei allerdings eine Abfindung fällig. 

2.) Eine mehr drastische Maßnahme für unverheiratete Erblasser kann eine Eheschließung sein. Je nachdem Zustand der Gütergemeinschaft verringert sich so der Anteil pflichtteilsberechtiger Angehöriger erheblich. 

3.) Ebenfalls eine drastische, aber wirksame Maßnahme ist die Adoption der Kinder des Ehepartners aus der vorherigen Ehe. Da Adoptivkinder im Erbrecht leiblichen Kindern gleichgestellt sind, verringert sich automatisch der Pflichtteilsanspruch des enterbten Kindes. 

4.) Auch durch eine Schenkung können Sie den Gesamtwert des Nachlasses und somit auch den die Höhe des Pflichtteilsanspruchs des enterbten Kindes verringern. Allerdings sollten Sie hier beachten, dass das Kind gegebenenfalls einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen kann. 

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Im Pflichtteilsrecht gibt es eine Sonderregel, welche die Höhe des Pflichtteils erheblich erhöhen kann. Dabei handelt es sich um den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, der bei Schenkungen zum Einsatz kommt.

Bei einer Schenkung handelt es sich um eine bereits zu Lebzeiten vollzogene Übertragung von Wertanlagen. Da diese dann nicht mehr als Teil der Erbschaft gelten, würde der Wert theoretisch vom Gesamtwert der Erbschaft abgezogen werden. Als Folge würde sich auch die Höhe des Pflichtteils je nach Höhe der Schenkung deutlich verringern.

Allerdings haben Kinder bei einer Schenkung Anrecht auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Eine „richtige“ Enterbung ist also auch nicht durch Schenkungen möglich. Wie hoch der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist, hängt dabei vom Zeitpunkt der Schenkung ab.

Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Wenn Ihr Pflichtteil durch eine vor dem Erbfall getätigte Schenkung geringer ausfällt, können Sie Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Je näher die Schenkung zeitlich vom Erbfall stattgefunden hat, desto höher ist auch der Anteil der Schenkung, der Ihr Pflichtteil hinzugerechnet wird. Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt:

Zeitpunkt der SchenkungAngerechneter Anteil der Schenkung
1 Jahr vor dem Erbfall100 %
2 Jahre vor dem Erbfall90 %
3 Jahre vor dem Erbfall 80 %
4 Jahre vor dem Erbfall70 %
5 Jahre vor dem Erbfall60 %
6 Jahre vor dem Erbfall50 %
7 Jahre vor dem Erbfall 40 %
8 Jahre vor dem Erbfall30 %
9 Jahre vor dem Erbfall20 %
10 Jahre vor dem Erbfall10 %
11 oder mehr Jahre vor dem Erbfall Keine Anrechnung der Schenkung

Die Quote des Pflichtteilsergänzunganspruches ist dabei Deckungsgleich mit der Quote des gesetzlichen Pflichtteils.

Beispiel Pflichtteilsergänzungsanspruch

Ein Erblasser hinterlässt keinen Ehegatten und zwei Kinder, wovon eines per Testament enterbt wird. 3 Jahre vor Zeitpunkt des Todes hat der Erblasser dem Erben 200.000 Euro per Schenkung übertragen. Der Gesamtwert des Nachlasses beträgt 300.000 Euro.

Ohne Enterbung würde der Nachlass zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt werden, was 150.000 Euro pro Kind entsprechen würde. Das enterbte Kind hat einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, was 75.000 Euro beziehungsweise 1/6 des Erbes wären. Da aber drei Jahre zuvor die Schenkung getätigt wurde, kann hier der Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden.

Da die Schenkung drei Jahre vor dem Erbfall getätigt worden ist, werden 80% der Schenkung angerechnet. Das wären 80.000 Euro, wovon jetzt wiederum 1/4 auf den Pflichtteil angerechnet wird. Insgesamt hat das enterbte Kind also einen Anspruch auf eine Geldzahlung in Höhe von 95.000 Euro.

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, müssen gesetzlich vorgeschriebene Fristen eingehalten werden. In Deutschland beträgt diese Frist 3 Jahre.

Die Frist beginnt aber erst in dem auf den Erbfall folgenden Jahr. Somit ist der 1. Januar der einheitliche Beginn der Frist, innerhalb welcher Sie Ihren Pflichtteil in Anspruch nehmen können.

Top-Beratung mit den Anwälten von Recht auf Pflichtteil

Egal, ob Sie als Erblasser Ihre Kinder enterben wollen oder als enterbtes Kind den Ihnen zustehenden Pflichtteil einfordern möchten, unsere ausgezeichneten Partnerkanzleien helfen Ihnen bei Ihren juristischen Anliegen rund ums Thema Erbschaft und Pflichtteil. 

Die Durchsetzung des Pflichtteils ist oft ein langwieriger und juristisch komplexer Prozess – besonders wenn bereits zum Erbfall Streitigkeiten innerhalb der Familien existieren. Die Einsicht in den Nachlass wird verweigert, Vermögenswerte und Schenkungen verschwiegen oder eine Auszahlung komplett abgelehnt.

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