Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod ist keine einfache Angelegenheit. Dennoch ist es wichtig, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod passieren soll. Viele entscheiden sich, ein Testament zu schreiben, um Ihren Nachlass nach dem Tode zu verteilen.
Doch das Erbrecht hat strenge juristische Vorgaben, die eingehalten werden müssen, damit das Testament gültig ist. Oft werden Testamente aufgrund von Formfehlern für nichtig erklärt. Wir zeigen Ihnen, was Sie alles beim Verfassen eines Testaments beachten müssen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben und wie Sie die gängigsten Fehler vermeiden.
Wann sollten Sie ein Testament schreiben?
In Deutschland ist grundsätzlich niemand verpflichtet, ein Testament zu hinterlassen. Tatsächlich werden knapp 2/3 der Erbschaften hierzulande ohne Testament vollzogen – es handelt sich also um den Regelfall.
Wer ohne Testament verstirbt, hat allerdings keinerlei Einfluss auf die Verteilung seines Nachlasses. In einem solchen Fall kommt die gesetzlichen Erbfolge zum Einsatz, die Ihren Nachlass unter den nächsten Angehörigen aufteilt. Wie genau die gesetzliche Erbfolge funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Wenn Sie nicht mit den Regulationen der gesetzliche Erbfolge einverstanden sind oder an bestimmte Personen, die nicht zu Ihrer Familie gehören beziehungsweise durch die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen sind, vererben wollen, sollten Sie ein Testament schreiben. So können Sie eigenmächtig bestimmen, wer welchen Teil Ihres Vermögens im Erbfall erhält.

Wer kann ein Testament schreiben ?
Grundsätzlich ist jede testierfähige Person berechtigt, ein eigenes Testament zu schreiben. In Deutschland sind das alle Personen über 16 Jahre. Allerdings dürfen Minderjährige das Testament nur im Beisein eines Notars verfassen – die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen hingegen nicht anwesend sein.
Um als testierfähig zu gelten, müssen Sie die Bedeutung und Relevanz der Aufsetzung von Ihrem letzten Willen in seiner Tragweite begreifen können. Sie sollten also keine schwerwiegenden geistigen Erkrankungen haben. Besonders Personen mit Alzheimer oder Demenz werden häufig die Testierfähigkeit abgesprochen.
Kommt es zu Streitigkeiten unter den Erben, wird oft die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt, um das Testament für ungültig zu erklären und so die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt. Um das zu verhindern, sollten Sie Ihr Testament von einem Notar beglaubigen lassen.
So kann ein Testament aussehen
Wenn Sie ein Testament schreiben möchten, um Ihren Nachlass selbst zu regeln, haben Sie grundsätzlich zwei Optionen. Sie können entweder ein handschriftliches Testament verfassen oder ein notarielles Testament erstellen lassen.
Handschriftliches Testament
Das handschriftlich verfasste Testament ist die Normalform eines Testaments. Sie benötigen hierbei kein Muster und sollten auch keines Verwenden, denn jeder Nachlass und folglich auch jedes Testament ist verschieden und spiegelt Ihre individuelle Lebenssituation wider. Schreiben Sie also Ihre Wünsche und Vorstellungen in eigenen Worten nieder.
Ein eigenständig erstelltes Testament ist nur handschriftlich gültig. Sie dürfen also Ihr Testament nicht am Computer schreiben und dann handschriftlich unterschreiben – ein solches Testament ist immer ungültig.
Ihr Testament muss unbedingt unterschrieben werden, damit es gültig ist. Eine Datumsangabe und Nennung des Ortes sind nicht zwingend erforderlich, sollten aber dennoch unbedingt gemacht werden. Wenn nämlich ein anderes Testament auftaucht, gilt immer das aktuellere – im Zweifelsfall also das mit Ort und Datum.
Das Testament muss außerdem von Ihnen selbst geschrieben worden sein. Schreibt jemand anderes Ihr Testament für Sie, ist das Testament nicht gültig.

Notarielles Testament
Neben dem handschriftlichen Testament können Sie auch ein notarielles Testament verfassen oder verfassen lassen. In der Fachsprache wird ein solche Testament auch als öffentliches Testament bezeichnet. Das Testament gemeinsam mit einem Notar zu schreiben hat verschiedene Vorteile.
Vorteile eines notariellen Testaments
Ein Notar kann Sie bei der Aufsetzung Ihres Testaments beraten und den Nachlass bestmöglich nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten. Zusätzlich ist ihr vom Notar beglaubigtes Testament nur sehr schwer anfechtbar – Sie können also sicher sein, dass Ihr letzter Wille ordnungsgemäß ausgeführt wird.
Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein, der nicht mehr von den Erben beantragt werden muss. So sparen sich Ihre Erben einige Kosten. Ein letzter Vorteil eines öffentlichen Testaments ist die sichere, amtliche Aufbewahrung Ihres Testaments. Sie brauchen sich also nicht zu sorgen, dass Ihr Testament nicht gefunden wird oder verloren geht – beim Amt ist es sicher aufgehoben.

Kosten für ein notarielles Testament
Die Dienste eines Notars sind natürlich nicht kostenlos. Wie teuer die Beratung und Unterstützung eines Notars ist, hängt dabei von dem Gesamtwert Ihres Nachlasses ab. Hier eine Übersicht:
Wert des Nachlasses | Kosten des Notars |
25.000 € | 115 € |
50.000 € | 165 € |
100.000 € | 273 € |
200.000 € | 435 € |
400.000 € | 785 € |
800.000 € | 1.415 € |
1.000.000 | 1.735 € |
Nottestament
In seltenen Fällen kann es auch zur Verfassung eines sogenannten Nottestaments kommen. Das wird immer dann angewendet, wenn der Tod des Erblassers jederzeit Eintreten könnte und dieser nicht mehr in der Lage ist, ein handschriftliches Testament zu schreiben oder einen Notar zu konsultieren.
Das Nottestament wird mündlich verfasst, es müssen jedoch mindestens 3 Zeugen anwesend sein. Ein Zeuge muss das Gesagte außerdem schriftlich festhalten.
Einzel- und Gemeinschaftliches Testament
Bei den meisten Testamenten handelt es sich um Einzeltestamente, die den letzten Willen einer individuellen Person festlegen.
Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie aber noch zusätzlich die Option, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen. Dafür können Sie zum Beispiel einen Text zusammenschreiben, oder aber eine Person verfasst das Testament und Ihr Partner muss nur noch unterschreiben.
Für Ehepartner gibt es außerdem noch besondere Testamentsformen, wie zum Beispiel das beliebte Berliner Testament.
Das Berliner Testament
Das Berliner Testament ist ein besonderes Testament, das nur verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern zur Verfügung steht. Der gesamte Nachlass geht hierbei an den überlebenden Ehegatten, der als Alleinerbe fungiert.
Die Kinder oder andere Begünstigte werden oft als Schlusserben eingesetzt. Sie bekommen also Ihre Erbschaft erst, wenn beide Ehepartner verstorben sind.

Der Inhalt eines Testaments
Ein Testament zu schreiben, ist oft keine einfache Sache. Je größer der Nachlass, desto komplexer ist auch das Verfahren. Eine detaillierte und genaue Arbeit ist hier gefragt, um später Unklarheiten und Streit unter den Erben zu vermeiden.
Darauf sollten Sie generell bei der Verfassung eines Testaments achten
Das Wichtigste an Ihrem Testament ist eine detaillierte und eindeutige Formulierung Ihres letzten Willens. Schreiben Sie alle Vermögenswerte auf und verwenden Sie Formulierungen, die keinen Interpretationsspielraum lassen.
Ihr handschriftliches Testament sollte außerdem gut lesbar sein. Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit, um Ihr eigenes Testament anzufertigen.
Erbeinsetzung
Die genaue Einsetzung Ihrer Erben ist der wichtigste Teil des Testaments, dem eine zentrale Bedeutung zukommt. Sie sollten also bei diesem Teil besonders überlegen, mit welchen Formulierungen Sie Ihre Erbschaft regeln wollen.
Schreiben Sie Ihre gesamten Vermögenswerte auf und bestimmen Sie, wer welchen Anteil erhalten soll. Die Namen der Personen sollten gut lesbar sein, so können Sie Streit und Missverständnisse unter den Erben verhindern. Als Erben können Sie aber nur Personen wählen, die bereits geboren sind.
Sie können mit einem Testament Ihre gesamte Erbschaft regeln und Ihre Immobilien, Gegenstände und Geldwerte an verschiedene Personen verteilen. Alternativ können Sie auch im Testament einen Alleinerben bestimmen. Beachten Sie aber, dass gesetzlichen Erben der ersten Ordnung ein Pflichtteil der Erbschaft zu steht. Mehr dazu können Sie in unserem Ratgeber über den Pflichtteil bei einer Erbschaft lesen. Ist Ihr Nachlass mit Schulden belastet, gehen diese Schulden an Ihre Erben über.
Einsetzung mehrerer Erben
Wenn Sie nicht möchten, dass eine Person als Alleinerbe Ihren Nachlass erhält, können Sie als Erblasser auch mehrere Erben bestimmen und die Erbschaft unter diesen aufteilen.
Durch den Einsatz mehrerer Erben entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Sie können Ihr Erbe zu gleichen Teilen in der Erbengemeinschaft verteilen oder konkrete Sachen bestimmten Personen zu ordnen. Vielleicht besitzen Sie einen besonderen Gegenstand, der Sie an die Zeit mit einer guten Freundin erinnert. Mit einem Testament können Sie sicher gehen, dass Ihre Freundin diesen Gegenstand erhält.
Gerade bei Erbschaften innerhalb der Familie sollten Sie aber auch die Fairness beachten und Ihre Erbschaft nicht ohne Gründe ungleich Verteilen, wodurch Sie Streit innerhalb der Erbengemeinschaft verhindern können.
Beispiele für falsch formulierte Testamente
Beim Schreiben eines Testaments müssen viele Formalien beachtet werden. Am wichtigsten sind aber eindeutige Formulierungen. Ihr Testament sollte klar und deutlich geschrieben sein, sodass keine Zweifel an Ihrem letzten Willen entstehen. Um das zu verdeutlichen, zeigen wir Ihnen ein paar Beispiele von Testamenten, die durch uneindeutige Formulierungen für nichtig erklärt worden sind.
Eine ältere Dame ist einsam und Hilfe angewiesen. Um Ihre Dankbarkeit für die Person zu zeigen, die sie regelmäßig besucht und sich um sie kümmert, will Sie diese Person beerben. Sie schreibt in Ihrem Testament: „derjenige, der mich pflegt und besucht, soll meinen gesamten Nachlass erhalten.“ Die Formulierung ist aber leider zu uneindeutig. Wer genau ist gemeint? Der Pflegedienst? Ihre Enkelin, die regelmäßig vorbeischaut? Das Testament wird als Folge für nichtig erklärt und die gesetzliche Erbfolge kommt zur Anwendung.
Das Ehepaar Schmidt will einen Teil Ihres Vermögens der Kirche vermachen, in der Sie zu Lebzeiten regelmäßig waren. Sie schreiben in Ihrem gemeinschaftlichen Testament: „Ein beträchtlichen Teil unseres Vermögens möchte wir der Kirche zukommen lassen.“ Auch diese Passage im Testament wird leider für nichtig erklärt, denn es ist nicht klar, was genau „ein beträchtlicher Teil“ bedeuten soll.
Eindeutige Formulierungen in Ihrem Testament sind also von größter Bedeutung, um Missverständnisse zu vermeiden, die im schlimmsten Fall zur Nichtigkeit des Testaments führen können. Dann haben Sie keinerlei Einfluss auf die Erbschaft und der Nachlass wird gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Deswegen sollten Sie Ihr Testament gemeinsam mit einem Anwalt oder Notar aufsetzen.
Vermächtnis
Eine Alternative zur Erbschaft stellt das Vermächtnis dar. Mit einem Vermächtnis haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Wertgegenstände an eine einzelne Person zu vermachen, ohne dass diese Person als Erbe behandelt wird.
Die begünstigte Person erhält also einen Vermögensvorteil gegenüber den Erben, hat aber dafür keinen Anspruch auf Teile des Nachlasses. Sie können Geldbeträge, Gegenstände oder regelmäßige Einkünfte, zum Beispiel aus Aktiendepots oder Immobilien, einer Person Ihrer Wahl vermachen.
Vorteile Vermächtnis
Ein Vermächtnis bietet dem Erblasser mehr Möglichkeiten als ein herkömmliches Testament. Durch ein Vermächtnis haben Sie also mehr Gestaltungsspielraum und weniger Einschränkungen. Sie können einer Person einen bestimmten Vermögenswert zukommen lassen, ohne dass sich diese Person mit der Erbengemeinschaft auseinandersetzen muss.
Sie müssen den Vermächtnisnehmer nicht selbst bestimmen und können dies einem der Erben oder einer anderen Person überlassen. So können Sie zum Beispiel bestimmen, dass das Kind, welches am besten das Studium beendet, Ihr Unternehmen erhalten soll. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine noch nicht geborene oder gezeugte Person als Vermächtnisnehmer zu ernennen. Wenn Sie also Ihrer zukünftigen Enkelin einen Geldbetrag vermachen wollen, ist ein Vermächtnis die passende Form dafür.
Ein Vermächtnis wird zwar nicht wie eine Erbschaft behandelt, da es sich aber um ein Erwerb von Todes wegen handelt, muss auch hier die normale Erbschaftsteuer gezahlt werden. Es gelten die gleichen Freibeträge wie bei einer normalen Erbschaft. Eine genaue Übersicht zum Thema Erbschaftssteuer finden Sie auf unserer Webseite.
Enterbung
Viele Personen nutzen auch Ihr Testament, um bestimmte Personen zu enterben. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Ursache sind oft zerrüttete Familienverhältnisse oder Streit.
Auch wenn Sie einen Angehörigen per Testament enterben, sollten Sie bedenken, dass Erben der ersten Ordnung einen rechtlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Nachlasses erhalten. Dieser entspricht in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eigene Kinder und Enkelkinder können also praktisch nicht zu 100% enterbt werden.
Minderjährige Kinder
Sollten Sie zum Zeitpunkt des Testamentsschreibens noch minderjährige Kinder haben, ist es wichtig, einen Vormund zu bestimmen. Dieser kümmert und sorgt sich um Ihre Kinder, wenn beide Eltern – zum Beispiel bei einem tragischen Autounfall – versterben sollten.
Wenn Sie einen Vormund bestimmen, sollten Sie vorher unbedingt mit der Person sprechen. Eine Vormundschaft ist eine große Verantwortung, die Sie nur an jemanden geben sollten, der dieser auch gewachsen ist.
Bestimmen eines Testamentsvollstreckers
Eine weitere Möglichkeit, Streit unter den Erben zu verhindern, ist die Benennung eines Testamentsvollstreckers. Die von Ihnen bestimmte Person verwaltet den gesamten Nachlass und sorgt für die Durchsetzung Ihres Testaments.
Auflagen und Bedingungen in Ihrem Testament
Durch ein eigenes Testament können Sie Ihre Erbschaft auch an bestimmte Bedingungen knüpfen, die erst erfüllt sein müssen, bevor der Erbe seine Erbschaft antreten kann. Sie können zum Beispiel schreiben, dass Ihr Enkel eine größere Geldsumme erst nach dem 21. Geburtstag erhalten soll. Der Testamentvollstrecker ist dann in der Verantwortung, das Erbe nach Erfüllung der Bedingungen an den Erben zu übergeben.
Veränderbarkeit Ihres Testaments
Situationen und Verhältnisse ändern sich stetig – was auch Ihrem Testament gerecht werden muss. Vielleicht haben Sie Ihre Vermögenswerte verändert oder ein alter Streit wurde beigelegt. Um die neue Situation auch im Testament zu bedenken, können Sie Ihr Testament jederzeit verändern.
Wichtig ist dabei nur, dass Sie alle Nachträge mit Datum und Unterschrift verseht werden, sodass klar erkennbar ist, wann und wo Sie Ihr Testament überarbeitet haben.
Ein Testament widerrufen
Auch die Widerrufung Ihres Testaments ist jederzeit möglich. Einschränkungen gibt es nur bei gemeinschaftlichen Testamenten, wie etwa dem Berliner Testament. Hier brauchen Sie für eine Widerrufung die Zustimmung beider Parteien.
Aufbewahrung Ihres Testaments
Neben den zahlreichen Formalien, die Sie bei der Erstellung eines Testaments beachten müssen, ist die Wahl des richtigen Aufbewahrungsortes von größter Wichtigkeit. Damit Ihr Testament zur Anwendung kommt, muss dieses für Ihre Verwandten auffindbar sein.
Aufgrund der Tragweite eines Testaments bewahren die meisten Leute Ihr Testament an einem vermeintlich sicheren Ort auf. Das kann ein Ordner sein, in dem generell wichtige Verträge und Dokumente gelagert werden. Viele entscheiden sich auch für einen hauseigenen Safe. Allerdings sind diese Orte nicht optimal für die Aufbewahrung Ihres Testaments geeignet. Kommt es zu einem Brand oder Wasserschaden, ist das Testament unwiderruflich zerstört und kann nicht angewendet werden.
Wenn Sie Ihr Testament in einem Bankschließfach aufbewahren möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod Zugriff auf das Bankschließfach haben. Am besten bewahren Sie Ihr Testament direkt beim Notar auf, der dieses sicher für Sie verschließt. Als Alternative können Sie sich auch an ein Nachlassgericht wenden. Gegen eine einmalige Gebühr von 75 € können Sie Ihr Testament bei einem Nachlassgericht hinterlegen und sicher aufbewahren lassen.
Ein optimales Testament: Erstklassige Beratung mit Recht auf Pflichtteil
Bei einem Testament müssen viele große und kleine Formalitäten beachtet werden. Die Vorgaben sind Streng und viele Testamente werden jedes Jahr für nichtig erklärt, weil diese Formalitäten nicht eingehalten werden. Die Testamente sind in diesen Fällen umsonst gewesen und die gesetzliche Erbfolge kommt zur Anwendung.
Um das zu verhindern, sollten Sie sich beim Verfassen Ihres Testaments von einem Notar oder Anwalt beraten lassen. Erfahrene Anwälte und Notare können Sie umfangreich beraten und Ihnen dabei helfen, Ihren Nachlass gemäß Ihren Vorstellungen zu verteilen. Besonders bei größeren Nachlassen sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, auch um eine zu große steuerliche Belastung Ihrer Erben zu vermeiden.
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